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Zwei Tote nach Schönheits-OP – vier Jahre Berufsverbot

Ein Arzt aus Düsseldorf wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, nachdem zwei Patientinnen nach Schönheits-OPs gestorben sind.

Heute Redaktion
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    Nach dem Tod zweier Patientinnen (20 und 42) nach Schönheitsoperationen muss ein Arzt aus Düsseldorf ins Gefängnis.
    Nach dem Tod zweier Patientinnen (20 und 42) nach Schönheitsoperationen muss ein Arzt aus Düsseldorf ins Gefängnis.
    imago images/Shotshop (Symbolbild)

    Nach dem Tod zweier Patientinnen (20 und 42) nach Schönheitsoperationen muss ein Arzt aus Düsseldorf ins Gefängnis. Das Düsseldorfer Landgericht hatte den Mann im November 2021 wegen zweifacher Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt.

    Ausserdem darf er vier Jahre lang keine chirurgischen Eingriffe vornehmen und auch nicht dabei assistieren. Die beiden Frauen starben infolge der Eingriffe an Kreislaufversagen. Der Arzt habe sie zuvor nicht ausreichend über die Risiken der Behandlung aufgeklärt, urteilte das Landgericht.

    Gestorben bei Eigenfetttransfers

    Wie das Landgericht feststellte, nahm der Arzt in den Jahren 2018 und 2019 bei den Frauen sogenannte Eigenfetttransfers vor. Dabei wird Körperfett an einer Stelle abgesaugt und in ein anderes Körperteil gespritzt, wie beispielsweise in den Hintern. Medizinisch notwendig waren die Operationen nicht, sie dienten kosmetischen Zwecken. Gegen das Urteil aus Düsseldorf zog der Arzt vor den Bundesgerichtshof – seine Revision hatte nun aber überwiegend keinen Erfolg. Nur die Einziehung eines Geldbetrags wurde zurückgenommen, weil der Arzt keinen Tatertrag erlangt habe.