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AMS streicht Notstandshilfe, weil Mann 4.200€ Lohn will

Ein Burgenländer ist seit März 2021 auf Arbeitssuche. Die gestaltet sich schwierig, denn seinen Gehaltsvorstellung kann keine Stelle gerecht werden.

12.03.2022, 06:25
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Mit dem Geld aus seinem alten Job konnte der 42-Jährige gut leben.
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Im März vergangenen Jahres gab der 42-jährige Burgenländer Peter* (Name von der "Heute"-Redaktion geändert) seinen Job als Sachbearbeiter einer Versicherungsfirma "aus gesundheitlichen Gründen" auf. Seitdem ist Peter vom AMS abhängig und auf Arbeitssuche. In seiner alten Stelle war er zehn Jahre lang beschäftigt und verdiente für 32 Wochenstunden 3.153 Euro brutto. Eine Summe an Geld, auf die er nicht mehr verzichten will. "Für einen Vollzeitjob liegt mein Gehaltswunsch daher bei 4.180 Euro brutto im Monat. Das wäre inklusive Inflation genau das, was ich in meiner alten Anstellung verdient hätte", meint Peter im Gespräch mit der Redaktion. 

1.700 € statt 4.180 €

Bisher war der 42-Jährige nicht besonders erfolgreich darin, einen neuen Job zu finden, dessen Gehalt seinen Anforderungen entsprechen würde. Ende Jänner versuchte das AMS Burgenland, dem Arbeitslosen einen Bürojob in einer Baufirma zu vermitteln. Das Bruttogehalt hätte 1.700 Euro für 40 Wochenstunden betragen. Peter bewarb sich um die Stelle, allerdings mit einem Vorbehalt – er äußerte gleich im ersten E-Mail an die Firma seine steilen Gehaltvorstellungen. 

Notstandshilfe weg

Die Baufirma verhandelte nicht weiter mit dem Burgenländer, sondern sendete ihm eine Absage. Eine Beschwerde beim AMS über die exorbitanten Ansprüche des entsandten Bewerbers folgten prompt. Das AMS zog die Konsequenz, wenige Tage später erreichte Peter ein Brief: Seine Notstandshilfe wurde mit der Begründung gestrichen, dass er die Stelle aus keinem triftigen Grund ablehnte. Der Burgenländer ist stinksauer.  

Video: Minister zum AMS-Geld

AMS: "Lohnforderung war überzogen"

Gegenüber "Heute" berichtet ein Sprecher des AMS: "Bei Bezug von Notstandshilfe ist die kollektivvertragliche Entlohnung der zugewiesenen Stelle ausschlaggebend. Werden vom Leistungsbezieher eindeutig überzogene Lohnforderungen gestellt, so ist dies als Vereitelung einer zumutbaren Stelle zu qualifizieren und eine Sperre der Leistung aus der Arbeitslosenversicherung auszusprechen", so eine Pressesprecherin der Arbeitsmarktservices. Der 42-Jährige muss sich wohl in nächster Zeit selbst um eine neue Stelle, die seiner Gehaltsvorstellung entspricht, kümmern.

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