Probleme mit Verlag

Buch bestellt – stattdessen kommen Rechnung und Mahnung

Eine Wienerin bestellte zwei Bücher. Eines davon kam nie an, trotzdem sollte die Kundin es bezahlen. Die AK musste schließlich eingreifen.

15.04.2024, 06:30
Frau K. bestellte zwei Bücher, bekam aber nur eines. Trotzdem sollte sie beide bezahlen.
Getty Images (Symbolbild)

Zwei Bücher wollte Frau K. haben  – und bestellte sie bei einem österreichischen Buchverlag. Bekommen hat sie aber nur eines. Das andere ließ lange auf sich warten.

Mehrfach beim Unternehmen nachgefragt

Da Frau K. das Buch aber gerne haben wollte, urgierte sie mehrfach beim Unternehmen. Leider erfolglos, denn das gewünschte Buch wurde dennoch einfach nicht geliefert. Das Unternehmen reagierte schlicht und einfach nicht.

"In so einem Fall kann man den Rücktritt vom Vertrag erklären. Allerdings muss man dem Unternehmen eine angemessene Nachfrist einräumen, damit sie mitunter das Buch noch nachliefern können," erklärt Alexandra Wind-Degold, Konsumentenschützerin der Arbeiterkammer Wien.

Zahlungsaufforderung, obwohl Buch nie ankam

Nachdem das Buch einfach nicht angekommen war, machte Frau K. von diesem Recht gebrauch und trat von dem Vertrag zurück. Plötzlich reagierte das Unternehmen wieder, allerdings nicht auf die gewünschte Art.

Denn Frau K. bekam mehrfach Zahlungsaufforderungen über 40 Euro und sogar Mahnschreiben für das Buch, das sie nie bekommen hatte. Sie wandte sich an die AK. Erst diese konnte erreichen, dass das Unternehmen die Forderungen einstellte.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Eine Frau aus Wien bestellte zwei Bücher bei einem österreichischen Verlag, erhielt jedoch nur eines und wurde stattdessen mit Inkassobriefen und Mahnungen konfrontiert, obwohl das fehlende Buch nie geliefert wurde
    • Trotz mehrfacher Aufforderungen reagierte das Unternehmen nicht, bis die Arbeiterkammer Wien eingreifen musste, um die Forderungen einzustellen
    red
    Akt.15.04.2024, 06:30