Politik

Frauenmorde: Nehammer prüft Waffengesetzesänderungen

In Österreich sorgen Frauenmorde für Entsetzen. Die Stärkung des Gewaltschutzes steht nun im Fokus: Nehammer prüft eine Änderung im Waffengesetz.

08.05.2021, 21:11
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Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) prüft eine Änderung im Waffengesetz in Bezug auf Gewalt in der Privatsphäre. (Symbolbild)
Christian Ohde / ChromOrange / picturedesk.com

Nach einer Serie an Frauenmorden sieht sich die Regierung gezwungen zu handeln. Vor wenigen Tagen fand aus diesem Grund ein Sicherheitsgipfel statt. In jenem Rahmen gab es die Zusage der Bundesregierung, mehr Geld für den Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt bereitzustellen. Doch nur wenig später nach der Einigung hat sich ein weiterer solcher Fall ereignet: Ein Mann hat in Salzburg seine Ex-Freundin und deren Mutter getötet. Mittlerweile zählt Österreich damit allein im heurigen Jahr bereits elf weibliche Opfer von Morden. 

Jüngst äußerte sich auch Frauenministerin Susanne Raab zu dem Thema, das Österreich derzeit in Atem hält. Frauen sollen hierzulande keine Gewalt erdulden müssen, so Raab am Dienstag im Ö1-"Morgenjournal"

"Jede Frau in Österreich soll sicher sein", fordert Raab.

Dieses Ziel verfolgt sie in Zusammenarbeit mit ihren Kollegen. Doch zur Erreichung dieses Ziels fehlt derzeit das nötige Personal und das notwendige Geld. Opferschutzorganisationen und Opposition fordern daher dringend eine deutliche Budgetaufstockung, zusätzliche Maßnahmen und ein deutlich schnelleres Handeln.

Nehammer prüft Waffengesetzesänderungen

Ein äußerst wichtiger Punkt im Kampf gegen solche und ähnliche grausame Taten ist die Stärkung des Gewaltschutzes. Aus diesem Grund prüft Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) nun eine Änderung im Waffengesetz im Bezug auf Gewalt in der Privatsphäre. In einer Stellungnahme betonte er gegenüber der APA am Samstag: 

"Wir müssen alles tun, um Waffenbesitzer, die als Gefährder amtsbekannt werden, so klar und deutlich wie möglich einzuschränken."

Zu diesem Zwecke habe er nun in Auftrag gegeben, im Zuge der ohnehin geplanten Änderung des Waffengesetzes auch schärfere Regeln im Bereich der Gewalt in der Privatsphäre zu prüfen. So könnte etwa der Entzug von Waffendokumenten bei Betretungs- und Annäherungsverboten noch schärfer geregelt werden. In den folgenden Tagen wird im Zuge des Anti-Terror-Pakets eine Änderung des Waffengesetzes in Begutachtung geschickt, so die APA.

Informationsmangel beheben

Hinsichtlich weiterer Schritte hieß es am Samstag von Justizministerin Alma Zadić (Grüne), es soll eine Erhöhung der Mittel für Opferschutz und Prozessbegleitung geben. Hierfür werde es mehr Geld brauchen, erläuterte Zadić in der Ö1-Reihe "Im Journal zu Gast". Diesbezüglich sei man mit dem Koalitionspartner ÖVP in Endabstimmung.

Was die Prozessbegleitung anbelangt, so müssten ein gewisser Informationsmangel behoben und Betroffene vermehrt aufmerksam gemacht werden, dass es diese Angebote gebe. Dies betonte zuletzt auch Frauenministerin Raab. Für sie sei es am wichtigsten, die Frauen dazu zu ermutigen, den schwierigen Schritt zu machen und die Polizei zu rufen, damit hier schnell gehandelt werden kann. Informations- und Sensibilisierungkampagnen sollen dies bewirken. 

➤ Wie Zadić weiter schilderte, habe sie diesbezüglich einen Erlass überarbeitet. Für Frauen und Kinder sei eine psychosoziale und juristische Begleitung in diesem Bereich wichtig, sagte die Justizministerin.

Verurteilungsrate zu gering

Auch hob Zadić hervor, dass es in diesem Bereich eine zu geringe Verurteilungsrate gebe. Daher habe sie die Staatsanwaltschaften per Erlass angewiesen, zusätzlich zu Zeugenaussagen Beweise zu sammeln. Im Falle von Entschlagungen könne es auf die Weise dennoch zu Verurteilungen kommen.

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