Coronavirus

Wer Corona hat, darf nun ins Lokal – aber nichts trinke

Skurrile Regelungen sind in der neuen Corona-Verordnung ab 1. August zu finden. So dürfen Infizierte in die Gastro, aber nichts essen oder trinken.

26.07.2022, 13:39
Infizierte dürfen ab 1. August in die Gastro, dort aber weder etwas essen, noch etwas trinken.
Karl Schöndorfer / picturedesk.com

Einerseits bereitet die Bundesregierung ein neues Lockdown-Szenario in Österreich vor, andererseits dürfen Corona-Infizierte laut der neuen Verordnung, die als Entwurf bereits vorliegt, ab dem 1. August in Diskos, Gasthäuser, Schwimmbäder und Arbeiten gehen. Wie "Heute" enthüllt, bleibt es aber nicht bei diesem Kuriosum. So dürfen sich Corona-Infizierte trotz positivem Test zum Wirtn setzen, haben dort aber Essens- und Trinkverbot, weil sie die Maske nicht absetzen dürfen.

Nicht alle Infizierten sind vor der Verordnung gleich

Ähnliche Situation in der Disko: Dort dürfen Infizierte nun mit Nicht-Infizierten tanzen, aber ebenso nichts konsumieren. Gleichzeitig gilt aber für Infizierte nicht überall die Maskenpflicht: Im Freien bei einem Sicherheitsabstand von zwei Metern können auch Corona-Positive die Maske ablegen. Ebenso im eigenen Auto oder in den eigenen vier Wänden, wenn sie nur mit haushaltseigenen Personen zusammenkommen – bei Fremdkontakt muss aber wieder die FFP2-Maske getragen werden.

Bei Betretungsverboten ist außerdem infiziert nicht gleich infiziert: Corona-positive Mitarbeiter dürfen mit Maske Spitäler, Schulen und Co. betreten und dort ihrer Arbeit nachgehen, alle übrigen Corona-Positiven müssen aber komplett diesen vulnerablen Settings fernbleiben. Arbeiten gehen dürfen zusätzlich alle Corona-Infizierten, die sich nicht krank fühlen und am Arbeitsplatz durchgehend Maske tragen können – maskenlos geht es auch, wenn alle Mitarbeiter Corona-infiziert sind.

Frage der Kontrolle der Verkehrsbeschränkungen

Und: Die neuen Verkehrsbeschränkungen, die die Quarantäne ab 1. August ersetzen, gelten bereits ab einem positiven Antigen-Test – und nicht wie bisher erst bei einem positiven PCR-Test. Umso schwieriger bis unmöglich wird wohl die Kontrolle der Maßnahmen ausfallen, denn ein positiver Antigentest lässt sich wohl weit leichter verheimlichen als ein PCR-Test. Die Verkehrsbeschränkungen für Infizierte sollen für maximal zehn Tage gelten und dann automatisch enden, außer man testet sich bereits nach fünf Tagen frei.

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    Sabine Hertel, Google Maps, zVg