Politik

Gesundheitsminister rät von Gruppensex ab

Auch das Rotlicht-Milieu bleibt vom Corona-Virus nicht verschont. Die "Empfehlungen für die Sexarbeit" sollen Ansteckungen verhindern.

01.07.2020, 20:45
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Symbolbild
iStockphoto

Seit 1. Juli ist das Betreten von Bordellen und Laufhäusern wieder erlaubt. Das Gesundheitsministerium hat aus diesem Anlass "Empfehlungen für die Sexarbeit" zum Schutz vor Corona-Ansteckungen herausgegeben. Grundsätzlich wird geraten, Safer-Sex-Praktiken weiter einzuhalten, Händedesinfektionsmittel bereitzustellen und die Orte, an denen es Kundenkontakt gibt, häufig zu belüften. Sexarbeiterinnen und Kunden sollen Mund-Nasen-Schutz tragen und "vor und nach jeder Dienstleistung" duschen. Matratzenbezüge seien nach jedem Kundenkontakt bei 60 Grad zu waschen.

Zum Thema Körperkontakt heißt es:

■ "Der Körperkontakt ist auf das notwendige Maß zu beschränken."

■ "Aufgrund der Virusübertragung durch Speicheltröpfchen wird empfohlen, auf jegliche Formen des Speichelaustauschs, Küssen, Oralsex sowie einander zugewandte Sexpositionen zu verzichten. Wird dennoch Oralsex praktiziert, soll Kondom oder Lecktuch verwendet werden."

■ "Sexuelle Kontakte sollen lediglich zwischen zwei Personen stattfinden, von Gruppensex wird abgeraten."

Schließlich werden die Sexarbeiterinnen noch "ermutigt", bei Corona-Symptomen beim Kunden "jedenfalls" auf die Sexdienstleistung zu verzichten.