Coronavirus

Neue Gültigkeit für Impfung – diese Änderung ist fix

Das Gesundheitsministerium ändert die Regeln zum grünen Pass. Künftig ist die Impfung im Corona-Ausweis ein Jahr gültig. Das steht seit heute fest.

10.09.2021, 18:12
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Das Gesundheitsministerim lässt die Gültigkeit der Corona-Impfung im grünen Pass ändern. 
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Das Gesundheitsministerium lässt mit einer Novelle zur Einreiseverordnung aufhorchen: Wie aus dem am Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Text hervorgeht, werden künftig auch zwölf Monate zurückliegende Zweitimpfungen bei Einreisen anerkannt. Bisher hatte die Corona-Impfung im Grünen Pass ein "Ablaufdatum" von neun Monaten.

Für mehrere Länder werden die Einreisebestimmungen verschärft, weil sie aus der Liste der Staaten mit einem geringen epidemiologischen Risiko fallen. Darunter befinden sich die USA, die Westbalkan-Staaten Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Kosovo und Albanien. Aus diesen Ländern darf man künftig nur noch mit einer Impfung einreisen, ebenso wie aus Armenien, Aserbaidschan, Brunei, Israel, Japan und Thailand.

Neu auf der "grünen Liste" ist lediglich Uruguay, das bisher auf der "roten Liste" der Virusvariantenstaaten (Anlage 2) stand. Ebenso von dieser Liste gestrichen werden Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia und Simbabwe. Hingegen werden künftig Costa Rica und Suriname als Virusvariantengebiete eingestuft. Für diese Länder gelten weitgehende Einreisebeschränkungen und eine verpflichtende Quarantäne.

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