Reisen

Neue Reiseregeln – doch das sind die kuriosen Ausnahmen

Ab 3. August müssen alle Fluggäste, die aus den Niederlanden, Spanien und Zypern kommen, einen negativen PCR-Test vorweisen - aber es gibt Ausnahmen.

29.07.2021, 13:33
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Vor allem mit Kindern gibt es bei der neuen Einreiseverordnung Sonderregelungen.
ROBERT JAEGER / APA / picturedesk.com

Wer ab Dienstag, den 3. August, aus den Niederlanden, Spanien oder Zypern per Flugzeug nach Österreich reist, der muss einen Nachweis über seine Vollimmunisierung oder ein negatives PCR-Testergebnis mitführen. Dies sieht eine in der Nacht auf Donnerstag veröffentlichte Novelle der Einreiseverordnung vor. "Heute" berichtete.

Damit reicht für die Einreise nach Österreich aus diesen drei Ländern ein simpler Antigentest nicht mehr aus. Allerdings sieht die novellierte Einreiseverordnung auch zahlreiche Ausnahmen vor.

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    PCR-Test kann nachgeholt werden

    Kann weder das entsprechende Testergebnis, noch die vollständige Schutzimpfung gegen das Coronavirus oder eine Genesung vorgezeigt werden, muss direkt am Flughafen ein PCR-Test gemacht werden, außer:

    > man landet außerhalb der Testzeiten der jeweiligen Flughafen-Teststation in Österreich.

    > der Andrang auf das Testen ist unerwartet groß, weshalb Testkapazitäten fehlen.

    > zu lange Wartezeiten mit Kleinkindern.

    In einem solchen Fall werden die Kontaktdaten der Person erhoben und der Test muss innerhalb von 24 Stunden nachgeholt werden - sonst droht ein saftige Strafe. Eine Quarantänepflicht gibt es in diesen 24 Stunden aber nicht, heißt es.

    Ausnahme für Kinder

    Wie bisher gelten für Kinder und Minderjährige auch hier weiterhin besondere Regelungen. In folgenden Fällen sind sie von den Einreiseregeln aus den Niederlanden, Spanien oder Zypern ausgenommen:

    > Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht beendet haben. 

    > Minderjährige ab dem zwölften Lebensjahr, die in Begleitung eines vollständig geimpften Erwachsenen einreisen.

    Für sie gelten aber sonst die gleichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen wie für den Erwachsenen, unter dessen Aufsicht sie reisen.