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Asylwerberin in Grundversorgung beim Shoppen ertappt

Das Finanzministerium hat eine Aktion scharf gegen Sozialbetrug gestartet. Nach einem Flughafen-Skandal wird nun ein weiterer Fall bekant.

Rene Findenig
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Am Grenzübergang Kittsee flog die Shopping-Tour der Frau auf.
Am Grenzübergang Kittsee flog die Shopping-Tour der Frau auf.
HARALD SCHNEIDER / APA / picturedesk.com

Der Fall sorgte für Aufsehen: Eine Tschechin, die seit Jahren in Österreich lebt und seit einiger Zeit Arbeitslosengeld bezieht, flog bei einer Schwerpunktwoche des Finanzministeriums gegen Sozialleistungsbetrüger auf. Die Frau soll regelmäßig den Grenzübergang Fratres im Waldviertel überquert und sich für ein paar Tage bei ihren Eltern aufgehalten haben, ohne sich beim AMS abzumelden. Außerdem verwende sie ein in Tschechien zugelassenes Auto, ohne die NoVA zu entrichten. Weil sie zudem ohne gültigen Coronatest nach Österreich einreiste, wurde von der Behörde die Quarantäne verhängt.

Nun wird ein weiterer Fall der Schwerpunktaktion bekannt. Eine Asylwerberin aus dem arabischen Raum darf sich nur im Bundesland Wien aufhalten, ihr Verfahren ist laut dem Finanzministerium im Berufungsstadium und die Frau bezieht die Grundversorgung. Bei der Schwerpunktkontrolle zeigte sich laut Ministeriumsangaben jedoch: Sie fährt mit ihrem Mann unerlaubterweise über den Grenzübergang Kittsee in die Slowakei zum Einkaufen.

In der Aktionswoche war die Finanzpolizei mit 100 Bediensteten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Zollamts Österreich im Einsatz. Das Innenministerium stellte mit der Polizei und der Taskforce Sozialleistungsbetrug 84 Beamtinnen und Beamte. Zusätzlich wurde der Einsatz vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, vom AMS Niederösterreich, der Österreichischen Gesundheitskasse sowie der Pensionsversicherung mit 13 Bediensteten unterstützt.

Kontrolliert wurde an 25 neuralgischen Punkten wie Grenzübergängen und dem Flughafen Wien. Die Bilanz: Rund 180 Sozialleistungsbetrüger, die ihre Auslandsreisen nicht angemeldet hatten, wurden im Grenzverkehr angehalten, so das Finanzministerium. Auf sie warten nicht nur Rückzahlungen von zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen bis zu 3 Jahre rückwirkend, sondern auch äußerst empfindliche Geldstrafen.

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