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Lockdown-Ende auf Raten – das gilt in deinem Bundesland

Der Lockdown endet für Geimpfte am kommenden Sonntag. Doch nicht alle Bundesländer sperren gleichmäßig auf.

Heute Redaktion
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Die Öffnungsschritte fallen in den Bundesländern unterschiedlich aus.
Die Öffnungsschritte fallen in den Bundesländern unterschiedlich aus.
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Wie die Bundesregierung am Mittwoch verkündete, endet der Lockdown für Geimpfte am 12. Dezember. Doch nicht in allen Bundesländern gelten ab Sonntag die gleichen Regeln.

Vorarlberg, Tirol und Burgenland öffnen am Sonntag

Nur der Handel sperrt österreichweit am Montag auf. In Vorarlberg, Tirol und dem Burgenland  öffnen auch Gastronomie und Hotellerie bereits am 12. Dezember, die Sperrstunde wurde mit 23 Uhr angesetzt. Verpflichtend sind allerdings zugewiesene Sitzplätze.

In Niederösterreich, der Steiermark und Salzburg folgt die Tourismus- und Gastroöffnung erst am 17.12. In der Bundeshauptstadt Wien und in Oberösterreich dann ab 20.12. In Kärnten will man erst am Donnerstag über mögliche weitere Schritte verhandeln. "Wir werden in Kärnten jedenfalls weiterhin größte Vorsicht und Sorgfalt walten lassen", sagte Landeshauptmann Peter Kaiser.

Ungeimpfte müssen weiterhin im Lockdown verharren. Für sie gelten Ausgangssperren von 0 bis 24 Uhr. In allen geöffneten Bereichen gilt die 2G-Regel. Das bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt für Lokale, Hotels und Co. haben. Weiters gilt die FFP2-Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen. In Restaurants und Lokalen muss sie am Weg zum Sitzplatz und zur Toilette getragen werden.

Nachtgastro bleibt zu, strenge Regeln für Kultur

Die Nachtgastronomie bleibt noch geschlossen. Die Kultur darf zwar wieder starten, allerdings nur mit Veranstaltungen bis zu 2.000 Personen und mit zugewiesenen Sitzplätzen. Kulturveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen nur mit maximal 25 Personen stattfinden. Outdoor liegt die Höchstgrenze bei max. 300 (ohne zugewiesene Sitzplätze) bzw. bei max. 4.000 Personen (mit zugewiesenen Sitzplätzen). 

Einzelsport in Fitnessstudios wird auch indoor erlaubt. Bei der unmittelbaren Sportausübung entfällt die FFP2-Maskenpflicht, die am Weg zur Umkleidekabine und zur Dusche gilt.

3G-Regel im Job

Im Job gilt weiterhin die 3G-Regel. Wer seinen Arbeitsplatz aufsucht, muss weiter getestet, geimpft und genesen sein. Job ist übrigens einer der wenigen Ausnahmegründe, warum Ungeimpfte vom Lockdown befreit werden. Zu haushaltsfremden Personen wird ein Abstand von zwei Metern empfohlen.

Kritik an "Fleckerlteppich"

Vor allem bei der Opposition und den Wirtschaftsvertretern sorgt der "Fleckerlteppich" für Kritik. "Das Abweichen einiger Bundesländer mit der gewählten Differenzierung zwischen einzelnen Branchen ist jedoch nicht nachvollziehbar", erklärte WKO-Chef Harald Mahrer. Auch von den Neos kam Kritik: "Der Fleckerlteppich an Maßnahmen ist absolut unlogisch. Die Menschen kennen sich nicht mehr aus."

SPÖ-Gesundheitssprecher spricht von einer "Fortsetzung der Absurdität". Und der Wiener FPÖ-Chef zeigt vor allem für den Kurs von Wiens Bürgermeister Michael Ludwig "null Verständnis".

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    Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein mit Entourage.
    Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein mit Entourage.
    FLORIAN WIESER / APA / picturedesk.com