Dass man innerhalb von 14 Tagen die Ware automatisch wieder zurückgeben darf, ist ein weit verbreiteter Mythos. Richtig ist, dass durch den Kauf im Geschäft ein gültiger Kaufvertrag eingegangen wird. Dieser muss eingehalten werden.
Gesetzlich gibt es nur ganz wenige Fälle, wo es möglich ist, von einem geschlossenen Vertrag zurück zu treten. Viele Geschäfte nehmen allerdings gekaufte Waren freiwillig zurück und erstatten den Kaufpreis bar oder als Gutschein beziehungsweise durch Vergleichbares. Einen Anspruch darauf hat man aber nicht.
Tipp: Lassen Sie die Möglichkeit der Rückgabe auf dem Kassabon vermerken. "Bei Problemen beraten Sie unsere Experten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. AK-Konsumentenberatung unter der Telefonnummer: 057171-23000.