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"Bissiger" Bankomat soll Kunden verletzt haben

Heute Redaktion
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Beim Geldabheben soll ein Geldautomat einem Bankkunden im deutschen Ruhrgebiet den Finger gebrochen haben. Der Mann verlangt nun Schadenersatz. Offenbar ist der "bissige" Automat Wiederholungstäter.

Beim Geldabheben soll ein Bankomat einem Bankkunden im deutschen Ruhrgebiet den Finger gebrochen haben. Der Mann verlangt nun Schadenersatz. Offenbar ist der "bissige" Automat Wiederholungstäter.

Ein kurioser Fall wird derzeit am Düsseldorfer Landesgericht verhandelt: Als ein 62-Jähriger sein Geld aus dem Schlitz eines Automaten nehmen wollte, verletzte er sich so schwer, dass sein Finger gebrochen ist, gab der Mann beim Prozess am Dienstag an. Der Bankkunde, ein Eisverkäufer, verlangt Schadenersatz und Schmerzensgeld. Zwei Wochen lang habe er nach dem "Biss" des Geldautomaten Ende Mai nicht arbeiten können.

Ein Arzt hatte dem Bankkunden neben dem gebrochenen Finger auch Quetschungen und eine Schürfwunde an der Hand attestiert. Die Bank zeigte sich am Dienstag zwar betroffen, ist sich aber keiner Schuld bewusst: Da derartige Probleme noch nie aufgetreten seien, habe man dagegen auch keine Vorkehrungen treffen können. Sieben Jahre lang habe der Automat unfallfrei seinen Dienst getan.

Offenbar kein Einzelfall

Das Gerät, an dem der Vorfall geschah, dient auch Geld-Einzahlungen. Der Schlitz ist deswegen tiefer als bei den reinen Auszahlungsautomaten. Er schließt sich nach 30 Sekunden. Infrage steht, ob der Automat bei Widerstand nicht hätte nachgeben und sich wieder öffnen müssen, wie dies etwa bei Fahrstuhltüren der Fall ist.

Nun muss der Kläger der Bank nachweisen, dass das Geldhaus seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Die Anwältin sagte am Dienstag, inzwischen sei ihr ein weiterer Fall zugetragen worden. Das könnte die Chancen des Klägers verbessern. Am 28. Januar soll eine Entscheidung fallen.

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