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"Prozess noch lange nicht zu Ende"

Heute Redaktion
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Monsterstrafe! Fünf Jahre unbedingte Haft und 6,6 Millionen Euro Geldbuße fasste Hannes Kartnig aus. "Ein Witz, sagt er im "Heute"-Gespräch und kämpft um seine Zukunft. "Da wurde mit zweierlei Maß gemessen. Ich hoffe, der Oberste Gerichtshof sorgt für Gerechtigkeit. Bis dahin ist es allerdings noch ein weiter Weg.

Monsterstrafe! Fünf Jahre unbedingte Haft und 6,6 Millionen Euro Geldbuße fasste Hannes Kartnig aus. "Ein Witz“, sagt er im "Heute"-Gespräch und kämpft um seine Zukunft. "Da wurde mit zweierlei Maß gemessen. Ich hoffe, der Oberste Gerichtshof sorgt für Gerechtigkeit.“ Bis dahin ist es allerdings noch ein weiter Weg.

Das gesprochene Urteil muss vom Gericht schriftlich verfasst werden. "Das kann Monate dauern", sagt ein Anwalt. Dann werden die Berufungen von Verteidigung und Staatsanwalt behandelt. Das dauert wieder. Bis das Verfahren endgültig beendet ist - von Neuauflage bis Bestätigung, Herabsetzung oder Erhöhung des Urteils ist alles möglich - können Jahre vergehen. "Ein Wahnsinn", stöhnt Kartnig, "das alles nimmt mich schon sehr mit."

Ab heute erholt sich der 60-Jährige von den Gerichtsstrapazen in einer Schärdinger Kurklinik - und ärgert sich weiter über das drakonische Urteil. Zu Recht, wie ein Justiz-Experte meint: "Im Vergleich zu Gewaltdelikten werden Vermögensdelikte bei uns besonders hart bestraft."

Von Klaus Pfeiffer