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"Tätige Reue" rettete Ex-Skistar Schifferer

Heute Redaktion
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Aufatmen bei Andi Schifferer (36): Der Abfahrtsweltcupsieger von 1998 stand im Verdacht im Oktober ein Snowboard gestohlen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelte und stellte jetzt das Verfahren ein. Der Grund: Schifferer hat das Snowboard wieder zurückgegeben, ehe er von der Polizei des Diebstahls verdächtigt wurde.

Rückblick: 23. Oktober 2010, Sölden. Schifferer (im Bild re.), ein Ex-Spezi von Ski-Legende Hermann Maier (li.), wird beim Snowboard-Diebstahl erwischt. Augenzeugen, darunter FIS-Rennchef Günther Hujara (D), beobachten den Vorfall.

Die Polizei greift ein, der Akt landet beim Staatsanwalt. Der stellte das Verfahren ein. Paragraf 167 des Strafgesetzbuches - Tätige Reue - rettet den ehemaligen ÖSV-Star.

Die Begründung im Wortlaut: Unabhängig von der Frage, warum Schifferer das Snowboard genommen hat, war das Verfahren jedenfalls einzustellen, da Schifferer das Snowboard wieder zurückgegeben hat, bevor er von der Polizei des Diebstahls verdächtigt wurde.

Das begründet den Strafaufhebungsgrund der ,Tätigen Reue. Na dann.