Preisschock in Niederösterreich! Für ein Paar aus Purgstall an der Erlauf flatterte eine gesalzene Stromrechnung ins Haus. Konkret wurde für einen Stromverbrauch von 0,5 kWh 134,98 Euro verlangt. Für die beiden Niederösterreicher sorgte der Anblick für Erstaunen, vor allem da es sich bei dem betroffenen Haushalt um den Zweitwohnsitz handelt.
"Wir sind langjährige Kunden bei EVN, also riefen wir sofort dort an. Uns wurde gesagt, dass ein Tarifwechsel nicht möglich sei", erklärte Simon* (Name von der Redaktion geändert) im "Heute"-Talk. "Wir sind höchsten zwei Mal im Monat dort. Wir nutzen etwas Warmwasser und lassen ab und an die Kaffeemaschine laufen", führt er weiter aus.
Für Simon ist klar: 135 Euro für ein paar Kaffee sind seiner Partnerin und ihm einfach zu teuer. Er zieht dadurch in Erwägung den Strom einfach abzumelden. "Uns wird immer gesagt, dass der Strom billiger wird, aber im Endeffekt zahlen wir durch die ganzen Zusatzkosten immer mehr."
Auf "Heute"-Nachfrage erklärt ein Pressesprecher von EVN was es genau mit dem Preis auf sich hat. Tatsächlich gehen von dem Gesamtbetrag, nur 20 Euro an den Anbieter – die restlichen 115 Euro teilen sich unter Netzbetreiber und Staat aus. "Wir sind lediglich der Überbringer der Nachrichten", so der Pressesprecher. So handelt sich um gesetzlich vorgeschriebene Beträge, wie etwa Steuern, Abgaben und behördliche festgelegte Netzgebühren.
Das heißt, dass ein Anbieterwechsel nicht viel ändern würde. Auch eine Abmeldung des Stroms hätte nicht viel sind, befindet der Pressesprecher. Für den Zähler fallen nämlich auch Zusatzkosten an – egal ob und wie viel Strom verbraucht wird. Von einer Abmontage des Zählers rät er dezidiert ab, denn auch hier fallen wieder Kosten an.
"Am sinnvollsten wäre vermutlich, die Installation einer PV-Anlage", schlägt der Pressesprecher als Lösung vor. Für Simon ist das keine Lösung: "Es wird alles laufend teurer, obwohl uns das Gegenteil versprochen wird. Wir zahlen derzeit über 100 Euro für so gut wie keinen Stromverbrauch. Lieber zahl ich einmal für die Demontage des Zählers." Die Kündigung soll das Ehepaar unterdessen schon eingereicht haben.