Taucht in Swift-Akten auf

10 Jahre Haft für Terror-Verdächtigen – wegen Bankraubs

Ein zweifach vorbestrafter Tschetschene wurde am Dienstag in Wien wegen eines Banküberfalls in Linz verurteilt – obwohl er alles abstritt.
Christian Tomsits
30.09.2025, 22:13
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Er gilt seit Jahren als fixe Größe in der Wiener Islamisten-Szene, agiert unauffällig im Hintergrund und wird als "Menschenfänger" bezeichnet. Abubakar D. (25) taucht in zahlreichen Ermittlungen zu IS-propaganda, bei den Bandenkriegen in Wien und rund um das verhinderte Swift-Attentat auf – jetzt wurde der 25-Jährige laut "Puls24" und "Standard" in Wien wegen eines ganz anderen Delikts verurteilt: Wegen Bankraubs.

Denn dem Tschetschene aus Wien-Favoriten war vorgeworfen worden, als "Mastermind" zwei junge Oberösterreicher exakt vor einem Jahr zu einem Überfall auf eine Bank in Linz angestiftet zu haben. Die Burschen wurden längst verurteilt, doch der Prozess gegen den mutmaßlichen Drahtzieher fand erst jetzt in Wien statt – unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen.

Denn Abubakar D. ist kein unbeschriebenes Blatt: Der junge Mann mit Bart und aufgekrempelten Hosenbeinen saß einst schon mit dem späteren Wien-Attentäter vom November 2020 in einer Zelle und soll seither überall seine Finger mit im Spiel haben, wo es um die Rekrutierung junger Jugendlicher für den IS gehe (er bestreitet). So soll er im Sommer 2024 mutmaßliche Islamisten zum Aufbau und als Security für das Swift-Konzert in Wien eingeschleust haben – die Ermittlungen dazu laufen noch.

Mit den rund 78.000 Euro Beute aus dem Banküberfall soll der Angeklagte übrigens ein Grundstück in Ungarn und einen Mercedes gekauft haben – obwohl er gar keinen Führerschein hat.

D., der deswegen auch der Geldwäsche bezichtigt wurde, beteuerte bis zuletzt seine Unschuld. Die Tasche mit Geld sei ihm überraschend übergeben worden, behauptete er. Selbst seine Mittäter versuchten, ihn zu entlasten. Doch eine Zeugin – angeblich seine Freundin – und der die Justiz glaubte ihm nicht.

Der Richter sprach sogar von einer "Aufführung wie im Reinhardt-Seminar" und verglich D.s Schilderungen mit denen aus einem "schlechten Kriminalroman". Das Urteil ist nicht rechtskräftig und lautete auf zehn Jahre Haft.

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