Dreister geht es kaum: Betrug direkt an der eigenen Haustür. "Heute"-Leserin Antonella öffnete in Gablitz (Bez. St. Pölten, Niederösterreich) einem Zusteller die Haustür. Der Mann verlangte höflich für die Übergabe eines Paketes 125 Euro. Unwissend zahlte die Niederösterreicherin die Nachnahmen-Sendung – und tappte in die Falle.
Weil in der Familie immer wieder Autoteile bestellt werden, ging Antonella zunächst von einer echten Lieferung aus. Vor allem, weil der Vater häufig online bestelllte, wirkte die Zustellung auf den ersten Blick plausibel.
Doch dann der Schock: Niemand aus der Familie hatte das Paket bestellt, trotzdem wurde bezahlt. Diesen "Schwachpunkt" innerhalb eines Haushalts nutzen die Täter aus.
Spätestens als Antonella das Paket öffnete, wurde klar: Hier steckt kein Missverständnis dahinter, sondern eine perfide Betrugsmasche.
Statt hochwertiger Ware befand sich in dem Paket ein billiger, beschädigter Werkzeugkoffer – gefüllt mit minderwertigem Plastik-Spielzeugwerkzeug, das eher nach Kinderkram als nach echtem Werkzeug aussieht.
Der vermeintliche Absender "Many Qian" gab darüber hinaus keine Rechnung, Lieferschein oder Kontaktmöglichkeit an. Der Fall deutet auf eine Betrugsstrategie hin, die immer wieder auftaucht: Unbestellte Waren werden verschickt, oft per Nachnahme oder mit Barzahlung bei Übergabe.
Der Trick dabei: Viele Menschen zahlen in der Stresssituation an der Haustür, weil sie glauben, es handle sich um eine echte Lieferung – oder weil sie niemanden warten lassen wollen. Gerade wenn im Haushalt oft Pakete ankommen, kann das schnell passieren.
"Heute" befragte die Österreichische Post zu dem Vorfall. Diese bestätigte, dass es sich hierbei um eine Nachnamen-Sendung handelte, kann also erst nach Bezahlung des fälligen Betrages an den Empfänger übergeben werden. Ein Beleg für die Zahlung werde von den Zusteller nur auf Anfrage ausgestellt. Da die Kunden meistens schon eine Rechnung von den Absendern haben, wird so ein Beleg so gut wie nie verlangt.
Im Zweifel kann die Annahme des Pakets laut der Post verweigert werden. In diesem Fall wird die Sendung an den Absender retourniert, ohne dass Kosten entstehen.
Alternativ könne die Sendung auch in einer Postfiliale oder bei einem Postpartner hinterlegt werden. Die Zahlung erfolgt dann erst bei der Abholung. Dadurch gewinnt man als Kunde Zeit, um nachzudenken oder nachzufragen, ob jemand im Haushalt (wie Familienmitglieder) eine Nachnahme-Sendung erwarten. Im Fall von Antonella ist dies aber wohl zu spät – sie sieht keine Hoffnung, die 125 Euro wieder zurückzubekommen.