Die neue Wiener "Auszeit-WG" für straffällige Kinder unter 14 Jahren sorgt weiter für Diskussionen. Nun beschäftigt sich erstmals ein Gericht mit der Unterbringung des ersten Bewohners – eines 13-jährigen Buben. Eine erste Anhörung hat bereits stattgefunden.
Nach Angaben der Magistratsabteilung 11 (MA 11) wurde die Maßnahme vorerst bestätigt. "Dabei wurde die Freiheitsbeschränkung vorläufig als zulässig beurteilt", hieß es von der für Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Magistratsabteilung 11 (MA 11) zur APA. Innerhalb von zwei Wochen muss das Gericht nun endgültig entscheiden. Sollte die Unterbringung für rechtswidrig erklärt werden, muss der Jugendliche umgehend freigelassen werden. Gegen die Entscheidung können sowohl die Behörden als auch die Vertretung des Buben vorgehen – im Extremfall bis vor den Obersten Gerichtshof.
Den Antrag auf gerichtliche Überprüfung stellte das Vertretungsnetz. Hintergrund ist, dass die geschlossene Einrichtung rechtlich Neuland darstellt. "Das ist eine Freiheitsbeschränkung, die wir bei Kindern und Jugendlichen in der Form noch nicht hatten", erklärte Grainne Nebois-Zeman vom Vertretungsnetz der APA.
Der Antrag richte sich nicht gegen den konkreten Jugendlichen, sondern solle klären, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Anhaltung überhaupt erfüllt sind. "Es geht hier um die Voraussetzungen für eine Freiheitsbeschränkung", sagte die Juristin. "Da gibt es formelle Kriterien, die zu erfüllen sind, und dann gibt es inhaltliche." Erforderlich seien etwa eine psychische Erkrankung oder geistige Beeinträchtigung sowie eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung. Außerdem dürfe eine Freiheitsbeschränkung nur als letztes, unbedingt notwendiges und verhältnismäßiges Mittel eingesetzt werden.
Die "Auszeit-WG" wurde Mitte Juli in Wien-Simmering eröffnet und verfügt lediglich über zwei Plätze. Genau das wirft rechtliche Fragen auf, denn das Heimaufenthaltsgesetz ist grundsätzlich für Einrichtungen vorgesehen, in denen mindestens drei Personen betreut werden können.
Die MA 11 sieht darin jedoch keinen Widerspruch. "Hier vertreten die MA 11 als auch das Justizministerium die Auffassung, dass das auf den Organisationsbegriff abzustellen ist", erklärte eine Sprecherin der Magistratsabteilung 11. "Maßgeblich ist demnach der gesamte Träger 'neue wege' und nicht ausschließlich die WG." Diese Frage sei bereits während der Vorbereitung des Projekts ausführlich geprüft worden.
Der forensische Kinder- und Jugendpsychiater Patrick Frottier äußerte zuletzt erneut Zweifel an der rechtlichen Grundlage des Projekts. "Delinquenz ist eine soziale Normabweichung, aber keine psychische Krankheit", gab der Mediziner am Freitag im "Falter.morgen" zu bedenken.
Zusätzlich steht ein Konzeptpapier des Trägers "neue wege" in der Kritik. Experten wie Frottier und der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit sehen darin unter anderem "gravierende Mängel" und fehlende fachliche Grundlagen. Die Stadt Wien bestreitet weiterhin, dass das im Juli datierte Dokument authentisch ist, und veröffentlicht das Konzept bisher nicht. Die Kinder- und Jugendhilfe hält die Einrichtung dennoch für ausreichend vorbereitet. Man betrachte den rechtlichen und organisatorischen Rahmen als tragfähig. "Wir gehen davon aus, dass das Gericht dies ebenso beurteilt", sagte die Sprecherin.