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15.000 Euro! Rapid muss wieder für die Fans zahlen

Heute Redaktion
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Die nächste Strafe! Nach dem Derby-Eklat und der "Spuck-Affäre" um Coach Goran Djuricin zahlt Rapid jetzt für Ausschreitungen im Gastspiel bei der Admira.

Geldstrafen wegen Ausschreitungen auf der Tribüne – bei Rapid eine sehr lange und teure Liste. Randale im Wiener Derby kosteten den Klub 30.000 Euro, Coach Goran Djuricin wurde in der "Spuck-Affäre" gegen Admira-Goalietrainer Walter Franta zu einer Zahlung von 7.000 Euro (3.500 Euro bedingt) verurteilt. Verbotene Pyrotechnik im Cup-Finale in Klagenfurt kostet 25.000 Euro. Und nun die nächste Strafe: Weil Fans im Gastspiel bei der Admira am 13. August (die Südstädter siegten 3:1) Gegenstände auf das Spielfeld warfen und die Partie vor dem Abbruch stand, verhängte der Bundesliga-Strafsenat eine Geldstrafe von 15.000 Euro. Offizielle Begründung: "Verletzung der Veranstaltungsbestimmungen und missbräuchliche Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen durch den Gastverein."

Strafen in Millionen-Höhe



Insgesamt musste Rapid für Fehlverhalten auf der Tribüne in den letzten acht Jahren bereits mehr als eine Million Euro an Strafen zahlen. Und die Undiszipliniertheiten hören nicht auf: Journalisten wurden auf Transparenten mit Terroristen verglichen, vor dem Spiel gegen den LASK (1:0) fingen 30 bis 40 vermummte Rapid-Fans einen Sonderzug aus Linz ab und bewarfen die Anhänger des Stahlstadt-Klubs mit Farbbeuteln.

Polizei ermittelt

Die einzig positive Nachricht für die Klubführung der Grün-Weißen: Weil die "Farbbeutel-Aktion" nicht im Stadion stattfand, droht keine weitere Verhandlung oder Strafe mit dem Senat 1 der Bundesliga. Dafür ermittelt die Polizei gegen die Tatverdächtigen, von denen zwei ausgeforscht und angezeigt wurden.

Insgesamt kam es zu folgenden Anzeigen:

· 2 Anzeigen wegen schwerer Sachbeschädigung

· 4 Anzeigen wegen Sachbeschädigung

· 11 Anzeigen wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit

· 13 Anzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz

· 2 Anzeigen wegen Anstandsverletzung

· Mehrere Anzeigen nach dem Veranstaltungsgesetz (gr)

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