Die Bluttat sorgte am 3. Februar kurz nach 15 Uhr für Entsetzen und einen riesigen Blaulichteinsatz: Ein damals 53-Jähriger, der sich zuvor mit mehreren Messern bewaffnet hatte, stürmte eine Anwaltskanzlei in Wien-Landstraße und stach auf eine Kanzlei-Mitarbeiterin (56) –flüchtete vom Tatort.
Das überrumpelte Opfer war einmal ins Gesicht, zehnmal in Brust- und Bauchbereich und fünfmal in Arme und Beine getroffen worden. Polizisten schnappten den besachwalteten Verdächtigen am selben Abend vor seiner Wohnung. "Ich bin voll auszuckt, wie man so schön sagt", gestand der Frühpensionist am Donnerstag vor Gericht.
Kurz davor habe er für seinen Geschmack zu wenig Taschengeld zur Verfügung gestellt bekommen. Er hätte angerufen und sich beschwert, "aber die Rückmeldung ist immer ausgeblieben", so der psychisch Kranke. Dann habe er einen düsteren Mordplan ausgeheckt, packte eine Tasche mit fünf Messern und kehrte zur Kanzlei zurück.
Schon im Innenhof des Anwaltsbüros schlug er laut Anklage mit der Faust auf die ihm entgegenkommende Mitarbeiterin ein. Als sie nach drinnen stolperte, warf sich der korpulente Kanzlei-Stammkunde auf sie und packte zückte ein Springmesser aus der Brusttasche. "Das hast du jetzt davon" soll der Wiener geschrien haben, ließ laut Videoüberwachung erst nach einer Minute von der 56-Jährigen ab. Dass sie die Attacke überlebte, grenzt an ein Wunder.
"Er hat ein Funkeln in den Augen gehabt und dann ist er zum Angriff übergegangen. Das nächste, was ich gesehen habe, ist, dass er ein Messer gezogen hat", so das tapfere Opfer laut "Krone" im Zeugenstand. "Er wollte niemanden töten", behauptete der Verteidiger. "Ich war schon bissl verärgert", erklärte der Verdächtige, der seit zwanzig Jahren an Schizophrenie leitet, seine Medikamente jedoch nur gelegentlich nahm – bis es schließlich eskalierte.
"Er ist eine tickende Zeitbombe", warnte die Staatsanwältin. Gerichtspsychiater Peter Hofmann wurde noch deutlicher: "Er ist hochgefährlich." Die Geschworenen entschieden rasch: Wegen versuchten Mordes wurde der 54-Jährige aufgrund seiner Unzurechnungsfähigkeit auf unbestimmte Zeit in einem forensisch-therapeutischen untergebracht – laut richter sei absolut "alternativlos". Das Urteil ist bereits rechtskräftig.