Keine Mordversuchsanklage

Wiener sticht 16 (!) Mal auf Frau ein – sie überlebt

Ein 53-Jähriger hatte im Februar eine Kanzlei-Mitarbeiterin mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Laut Gutachten ist er nicht zurechnungsfähig.
Wien Heute
15.05.2025, 12:23
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Die Bluttat am 3. Februar, kurz nach 15 Uhr, schockte nicht nur die Anrainer: Ein 53-Jähriger stürmte mit einem Messer bewaffnet eine Anwaltskanzlei in Wien-Landstraße. Der Wiener stach 16 (!) Mal auf eine Kanzlei-Mitarbeiterin (56) ein – einmal ins Gesicht, zehnmal in Brust- und Bauchbereich und fünfmal in Arme und Beine. Dass die 56-Jährige überlebte, grenzt an ein Wunder.

Der psychisch auffällige 53-Jährige war seit August 2024 im Rahmen einer Erwachsenenvertretung Kunde der Kanzlei. Weil er nur die Kopie eines abgelaufenen Reisepasses vorweisen konnte, wurde kein Alltagskonto eingerichtet. Stattdessen gab es wöchentliche Barauszahlungen – dabei kam es immer wieder zu lautstarken Beschimpfungen. Aufgrund der Aggressionen ließ ein Anwalt der Kanzlei sogar die Eingangstüre aus Glas gegen eine aus Metall austauschen.

Erst Faustschlag, dann Messerattacke

Auch am 3. Februar kam es erneut zu heftigen Streitigkeiten: Der 53-Jährige wollte 400 Euro, ihm wurde aber nur die Hälfte des Betrags gewährt. "Ich hörte schon am Vormittag Schreie der Mitarbeiterin, sie rief um Hilfe", so eine 48-jährige Anrainerin damals zu "Heute".

Der Mann verließ die Kanzlei, kehrte aber am Nachmittag vermummt zurück. Im Stiegenhaus streckte er die 56-Jährige mit einem Faustschlag nieder, stach dann auf sie ein. Anschließend flüchtete er, eine Fahndung war jedoch noch am selben Abend erfolgreich.

53-Jähriger hat paranoide Schizophrenie

Doch der Mann kann nicht wegen versuchten Mordes angeklagt werden. Denn laut einem psychiatrischen Gutachten handelte er unter dem Einfluss einer ausgeprägten paranoiden Schizophrenie und ist damit nicht schuldfähig.

Die Staatsanwaltschaft hat daher eine zeitlich unbefristete Unterbringung des 53-Jährigen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt. Aufgrund seiner schwerwiegenden psychischen Störung befürchtet die Anklagebehörde weitere schwere Taten. Am 10. Juli wird im Wiener Straflandesgericht über die Unterbringung verhandelt.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 15.05.2025, 12:58, 15.05.2025, 12:23
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