Oberösterreich

Küche um 16.000 € gekauft – dann passiert Unglaubliches

Ein Mann bestellte bei einer Firma seine Küche. Plötzlich fielen ihm massive Mängel auf. Schließlich sah er sich gezwungen, vor Gericht zu ziehen.

Johannes Rausch
Einem Mann blieb nach dem Kauf einer mangelhaften Einbauküche nichts anderes übrig, als den Rechtsweg zu beschreiten. (Symbolbild)
Einem Mann blieb nach dem Kauf einer mangelhaften Einbauküche nichts anderes übrig, als den Rechtsweg zu beschreiten. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Herr G. aus Asten (Bez. Linz-Land) kaufte um knapp 16.000 Euro bei einer Firma (Name der Redaktion bekannt; Anm.) eine Küche. Innerhalb von neun Tagen wurde sie geliefert. So weit, so gut. 

Dann die böse Überraschung: Schon nach fünf Monaten löste sich die Beschichtung der Küchenfront ab. Der Mann reklamierte den Defekt, die betroffenen Teile wurden ausgewechselt. 

Schäden durch Wasserdampf

Allerdings tauchte der Mangel erneut auf. Die Antwort des Herstellers: Die Schäden entstünden durch den Dampf seines Geschirrspülers und Kondensflüssigkeit aus dem Backofen. Außerdem sollten Wasserfilme auf den Schränken sofort getrocknet werden, um Schäden zu vermeiden.

Darüber hinaus bot die Firma Herrn G. den Tausch der Fronten an. Allerdings müsste er sie selbst montieren. Das gefiel  dem Mann gar nicht. Seine Argumentation: Immerhin habe er die Küche auch von dem Betrieb planen lassen. Schließlich wandte er sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich.

Nachdem das Unternehmen auf drei Mails nicht geantwortet hatte, kontaktierte eine AK-Expertin den Produzenten telefonisch. Sie wurde an die Rechtsabteilung verwiesen. Doch auch dort wurden zwei Mails von ihr nicht beantwortet. Als letzte Möglichkeit blieb Herrn G. somit nur mehr der Gang vor Gericht.

Material- oder Planungsfehler

Für die Konsumentenschützer war der Fall eindeutig: Bei den Schäden handelt es sich entweder um einen Material- oder um einen Planungsfehler des Unternehmens. Der Betroffene wurde bei der Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages von der AK unterstützt.

Doch wenige Tage vor dem ersten Gerichtstermin meldete sich plötzlich die Rechtsabteilung der Firma beim Rechtsanwalt von Herrn G.: An einer gerichtlichen Auseinandersetzung sei man nicht interessiert. Außerdem wolle man die Mängel noch einmal begutachten. 

Nach der Besichtigung bot der Küchenproduzent eine kostenlose Behebung aller Mängel an. Mit dieser Lösung zeigte sich der Käufer zufrieden, das Verfahren wurde eingestellt.

So reagiert Unternehmen

"Die Mängelbehebung wurde mittlerweile zur vollsten Zufriedenheit des Kunden durchgeführt", erklärt eine Sprecherin der Firma gegenüber "Heute". Man sei ständig darauf bedacht, Konsumenten zufriedenzustellen.

Und weiters: "Es tut uns leid, dass es vorerst Kommunikationsschwierigkeiten gegeben hat. Unser Handeln als Einlenken zu bezeichnen, ist eine Sache der Interpretation", heißt es in der Stellungnahme. "Jedoch steht für uns im Vordergrund, die Uneinigkeit ruhen zu lassen."

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