Anklage wegen Mordversuchs

18 Ecstasy-Tabletten verabreicht – Frau überlebt knapp

Abscheuliche Verbrechen soll ein 21-Jähriger begangen haben – eine zum Tatzeitpunkt erst 18-Jährige entkam ihrem Tod nur knapp.
Erich Wessely
10.05.2025, 06:15

Kriminalfall im Drogenmilieu in Gmünd: Ein zum Tatzeitpunkt (Mitte Mai 2024 bis August 2024) 20-Jähriger soll eine damals 18-Jährige schwer misshandelt haben.

Die Vorwürfe wiegen schwer: Laut Anklage soll der vorbestrafte Mann (österreichischer Staatsbürger) der jungen Frau Drogen gegeben und sie "zur Duldung des Beischlafs mit noch auszuforschenden Freunden" genötigt haben, auch er selbst soll sich an der Frau vergangen haben. Immer wieder drohte er laut Anklage der Frau, er würde Kurden anheuern, die sie abstechen und ihrer Familie etwas antun.

Frau über einen Monat in Wohnung eingesperrt

Über einen Monat soll der Mann die Frau in einer Wohnung eingesperrt, ihr das Handy abgenommen haben. Das heute 19-jährige Opfer durfte nur mit seinem Einverständnis essen.

In der Nacht auf den 3. Juni 2024 soll der heute 21-Jährige laut Anklage versucht haben, die Frau mit einer Überdosis zu töten, indem er ihr 18 Ecstasy-Tabletten auf einmal verabreichte. Die Frau überlebte nur knapp.

Am 29. Juli soll der Angeklagte das Opfer auf den Balkon gedrängt und sie genötigt haben, auf die Brüstung zu setzen: "Zeig mir, wie sehr du sterben willst", soll er dabei zu ihr gesagt haben.

Ein weiterer Punkt der Anklage: Der unter einer schwerwiegenden und nachhaltigen Störung leidende Angeklagte (zu den Tatzeitpunkten soll er aber zurechnungsfähig gewesen sein) soll die Frau zur Übergabe ihrer Bankomatkarte genötigt haben – mittels Banking-App überwies er sich 4.345 Euro.

Bis zu 20 Jahre Haft drohen

Am 21. Mai steht der Angeklagte in Krems u.a. wegen Mordversuchs, fortgesetzter Gewaltausübung und Erpressung vor Gericht, dem 21-Jährigen drohen bis zu 20 Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Weil er zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt war, steht der Angeklagte als junger Erwachsener vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft beantragte zusätzlich einen Antrag auf Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.

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