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18 weitere Schuldsprüche im Hooligan-Prozess

Heute Redaktion
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Am Montag wurden am Wiener Straflandesgericht die Urteile gegen die noch übrigen 19 Rapid-Fans gefällt, die an den Ausschreitungen nach dem Freundschaftsspiel gegen den 1. FC Nürnberg beteiligt waren. Während ein Anhänger freigesprochen wurde, gab es Schuldsprüche für die 18 weiteren Mitangeklagten. Die Staatsanwaltschaft konnte mittlerweile auch 22 deutsche Fans ausforschen.

Am Montag wurden am Wiener Straflandesgericht die Urteile gegen die gefällt, die an den Ausschreitungen nach dem Freundschaftsspiel gegen den 1. FC Nürnberg beteiligt waren. Während ein Anhänger freigesprochen wurde, gab es Schuldsprüche für die 18 weiteren Mitangeklagten. Die Staatsanwaltschaft konnte mittlerweile auch 22 deutsche Fans ausforschen.

15 der Angeklagten wurden vom Schöffensenat zu Bewährungsstrafen zwischen drei und acht Monaten verurteilt, drei weitere erhielten zwölf bis 15 Monate teilbedingte Haft. Ihnen wurde Landfriedensbruch und teilweise auch Körperverletzung zur Last gelegt. Die Urteile, bis auf den Freispruch, sind nicht rechtskräftig.

Der Prozess war worden. Im Laufe des Verfahrens wurden bereits fünf Freisprüche gefällt. Fünf Personen wurden wegen Landfriedensbruchs und einer zusätzlich wegen Körperverletzung schuldig gesprochen.

Den Angeklagten wurde vorgeworfen, sich an den gewalttätigen Ausschreitungen nach dem Freundschaftsspiel zwischen Rapid und Nürnberg beteiligt zu haben. Dabei wurden zehn Menschen verletzt und es entstand großer Sachschaden. , die die Situation laut Zeugen eskalieren ließ.

22 deutsche Fans ausgeforscht

Laut Nina Bussek, der Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, konnten mittlerweile auch 22 deutsche Fans ausgeforscht werden, die zu dem Match angereist waren und sich an den Randalen beteiligt haben sollen.

Die Betreffenden dürften Nürnberger Fanklubs angehören und konnten mithilfe szenekundiger deutscher Polizeibeamter identifiziert werden, die eigens nach Wien gereist waren, um das aus Fotos und Videomitschnitten bestehende Beweismaterial zu sichten. Die Wiener Anklagebehörde geht davon aus, dass ihnen Landfriedensbruch nachgewiesen werden kann. Zusätzlich sollen einige der Männer auf dem Bildmaterial auch bei Körperverletzungen und Widerstand gegen die Staatsgewalt zu sehen sein.

Aus praktischen Gründen hat die Staatsanwaltschaft Wien die Kollegen in Nürnberg um Übernahme der Strafverfolgung ersucht. Aus Sicht der Wiener Behörde macht es mehr Sinn, die Verdächtigen an ihrem bzw. unweit von ihrem Wohnort befragen zu lassen anstatt sie zu ihren Einvernahmen nach Wien zu bitten.