Niederösterreich

Killer wollte Häftling bei Massage töten - wieder Frack

Seine Freundin mit einer Axt erschlagen, einen Mithäftling mit einem Prügel getötet, 2019 sollte ein "Kinderschänder" in Stein auch noch sterben.

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Vor Gericht: Johannes O.
Vor Gericht: Johannes O.
privat

Wieder einmal musste Johannes O. (36) vor ein Schwurgericht: Er soll am 14. November 2019 einen Mithäftling in der Justizanstalt Stein massiert und rasiert haben, dabei hat er laut Anklage versucht, diesen mit einem zugespitzen Kugelschreiber zu erstechen.

Im Nationalteam in der Jugend

Die Vorgeschichte: Johannes O. wuchs mit seiner jüngeren Schwester in Villach auf, schmiss die Handelsschule und eine Elektrikerlehre hin, schloss aber eine Lehre zum medizinischen Masseur ab. In Jugendjahren war Johannes O. in mehreren Sportvereinen erfolgreich, war sogar im Nationalteam des österreichischen Mountainbike-Teams, wurde sogar Vize-Europameister. Doch Drogen und Alkohol (Meth und Kokain) vernebelten dem Kärtner die Sinne.

Freundin und Mutter getötet

Als er dann 2005 Sandra P. kennen und lieben lernte, besserte sich die Lebenssituation, sie schenkte ihm zwei Töchter, doch bald rutschte Johannes O. wieder in den Drogensumpf ab. Immer wieder kam es zum Streit zwischen ihm und seiner Lebengefährtin, am 19. September 2010 holte er eine Axt aus dem Abstellraum und erschlug die junge Kärntnerin. Beim Prozess am 10. März 2011 in Klagenfurt fasste er wegen Mordes 18 Jahre Haft aus. 

Johannes O. (li.) erschlug auch schon Rene O. (r.) in der Karlau
Johannes O. (li.) erschlug auch schon Rene O. (r.) in der Karlau
Raunig, ORF Kärnten, Hertel

Die Haftstrafe verbüßte Johannes O. in der berüchtigten Justizanstalt Graz-Karlau, dort missfiel ihm der wegen Mordes verurteilte "Badewannen-Killer" Rene O. Denn Rene O. stand nicht zu seiner Tat (Anm.: soll seine Freundin ertränkt haben), also schlug er auf seinen Zellengenossen mit einem Tischbein ein. Als Rene O. noch röchelte, nahm Johannes O. seinen Gürtel und drückte zu ("Heute" berichtete).

Frack nach zweitem Mord

In der Folge fasste Johannes O. eine lebenslange Haftstrafe plus Einweisung in eine Anstalt aus. Die Mutter des toten Rene O. klagte dann den Staat auf über 37.000 Euro Entschädigung, denn die Frau war sicher: Der Mord im Häfen Karlau wäre zu verhindern gewesen.

Im Sommer 2019 geriet Johannes O. erneut in die Schlagzeilen - diesmal wollte der zweifache Killer selbst sterben. Johannes O. wollte sich mit Kleidungsstücken erhängen, die Überwachungskamera bzw. Beamte retteten ihm das Leben ("Heute" berichtete).

Stiche bei Massage

Im November 2019, Johannes O. war mittlerweile am berüchtigten "Felsen", in der Justizanstalt Stein, bot der gelernte Masseur einem Häftling eine Massage plus Rasur an (Anm.: die beiden waren keine Zellenkollegen, es kam zu einem sogenannten Umschluss auf Wunsch). Dabei zog Johannes O. laut Anklage eine selbst gebaute Waffe (Anm.: Die Klinge eines Bleistiftspitzers an einem Kugelschreiber befestigt), fügte dem Häftling zwei große Schnitte zu. Das Opfer sprang auf, rannte Richtung Türe und drückte den Alarmknopf, Johannes O. stach und schlug weiterhin auf den Zellenkollegen ein. Justizbeamte, die gerade in der Nähe waren, schritten ein und retteten das Leben des Mithäftlings. Das Opfer, übrigens der Bruder eines mutmaßlichen IS-Terroristen, landete im Krankenhaus ("Heute" berichtete). 

"Jeder Kinderschänder gehört weg"

Johannes O. gab dann bezüglich des Mordversuches zu Protokoll: "Es wäre mir scheißegal gewesen, ich hasse Kinderschänder und jeder Kinderschänder gehört hamdraht." (Anm.: O. hatte davor gehört, dass das Opfer ein "Kinderschänder" sein soll, das Opfer lud aber lediglich Kinderpornos aus dem Darknet runter, verging sich aber nicht an Kindern).

Der ohnedies bereits zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilte Johannes O. musste heute wieder vor Schwurgericht, diesmal in Krems. 

Zwei Tränen als Tattoo

Der von Manfred Arbacher Stöger verteidigte Johannes O. war von einer Depotspritze sichtlich gezeichnet, die Richterin stellte sogar dessen Verhandlungsfähigkeit in Frage, jedoch signalisierte der Angeklagte Verhandlungsbereitschaft. Der Verteidiger bestritt den Tötungsvorsatz: "Diese selbst gebaute Waffe war sicherlich keine geeignete Mordwaffe", so Arbacher-Stöger.

Johannes O., der auch zwei Tränen unter dem rechten Auge als Tattoo trägt (Anm.: steht für zwei vollendete Morde) hielt sich sehr zurück, meinte meist nur: "Kein Kommentar". Laut Staatsanwalt wäre der Schnitt beinahe tödlich gewesen: "Da ging es vielleicht um einen Zentimeter."

Wieder lebenslang

Laut Gutachter hat der Kärntner eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit impulsiven Zügen, ist erhöht reizbar, hat eine geringe Frustrationsgrenze. Aber er sei zum Tatzeitpunkt im November 2019 zurechnungsfähig gewesen. Laut Sachverständigem bestünde auch ein hohes Risiko eines kriminellen Rückfalles. Er empfahl somit eine Einweisung in eine Anstalt (Anm.: obwohl schon eingewiesen).

Doch trotz der starken Einwände des Verteidigers, waren sich die Laienrichter ob der hochkriminellen Vorgeschichte von Johannes O. einig. Acht von acht Geschworenen entschieden: Es war Mordversuch. Johannes O. wurde erneut in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, die lebenslange Haftstrafee bleibt ohnedies (rechtskräftig). Die Aussichten auf eine Entlassung (irgendwann mal) sind somit noch mehr getrübt.