Eine Fahrt zu einem Geschäft auf der Wiener Freyung hat für "Heute"-Leser Helmut (84) ein teures Nachspiel. Weil er trotz einer Umleitung mit seinem Fahrrad in die Wipplingerstraße fuhr und anschließend mit einem Polizisten diskutierte, soll er nun 246 Euro bezahlen. Der Pensionist wehrt sich gegen die Strafe.
Am 9. Juli fuhr Helmut (84) mit seinem Fahrrad auf seiner gewohnten Route durch die Wiener Innenstadt. Der "Heute"-Leser wollte sich auf der Freyung Tee besorgen. Doch an der Kreuzung Wipplingerstraße Ecke Renngasse wurde seine Tour abrupt gestoppt.
Ein Polizist hielt den 84-Jährigen an. Er habe zuvor bei der Wipplingerstraße eine wegen Bauarbeiten eingerichtete Umleitung sowie ein Fahrverbot für Fahrräder missachtet.
Doch für Helmut war die Sache nicht so eindeutig. Denn aus seiner Sicht war die Wipplingerstraße bis zur Renngasse problemlos befahrbar.
"Die Wipplingerstraße und auch die Renngasse sind komplett frei und auch nicht durch Bauarbeiten behindert. Diese beginnen erst nachher", argumentiert der 84-Jährige.
Helmut wollte ohnehin vor der Baustelle abbiegen. Sein Ziel auf der Freyung habe er mit dem Fahrrad über die Renngasse erreichen wollen. Für ihn habe es deshalb keinen ersichtlichen Grund gegeben, warum er den betreffenden Abschnitt nicht befahren dürfe.
Bei der Kontrolle kam es schließlich zu einer Diskussion mit dem Beamten. Nach Darstellung des "Heute"-Lesers habe dieser ihm zwei Möglichkeiten genannt: 50 Euro bezahlen oder eine Anzeige bekommen.
Helmut entschied sich für die Anzeige. Er war überzeugt, nichts Unvertretbares getan zu haben. Zudem wollte er ohnehin vor Beginn der eigentlichen Baustelle abbiegen.
Was damals mit einer Diskussion am Straßenrand begann, wurde für den Pensionisten inzwischen deutlich teurer. Helmut wurde eine Strafverfügung in Höhe von 246 Euro zugestellt.
Die Begründung laut Strafverfügung: Der 84-jährige Radfahrer habe ein Einfahrtverbotszeichen nicht beachtet, "die öffentliche Ordnung gestört, sich wiederholt in von den einschreitenden uniformierten Polizeibeamten durchgeführte Amtshandlungen eingemischt, indem Sie während mehrerer Anhaltungen unqualifizierte Kommentare abgaben".
Der 84-Jährige will das nicht auf sich sitzen lassen und hat Einspruch erhoben. Er spricht von einer für ihn nicht nachvollziehbaren Bestrafung und argumentiert, dass der von ihm befahrene Straßenabschnitt nicht von den Bauarbeiten betroffen gewesen sei.
"Daraus ist erkennbar, dass es sich bei den Strafmandaten um eine Willkür und Unnotwendigkeit handelt", hält Helmut in seiner Beschwerde fest.
Das Fahrverbot habe seiner Ansicht nach die Baustelle in der Wipplingerstraße betroffen – diese habe jedoch erst später begonnen. Der Pensionist beantragt deshalb die Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens.
Ob Helmut die 246 Euro am Ende tatsächlich bezahlen muss, ist damit noch nicht entschieden. Der 84-Jährige jedenfalls will sich gegen die Strafe zur Wehr setzen.