Ein Fall für die Justiz

29 Bäume illegal gefällt – das kostet Konzern 330.000 €

29 Bäume mussten in Wien-Simmering weichen – ohne Genehmigung. Ersatzpflanzungen waren nicht möglich, nun muss die Grundeigentümerin zahlen.
Hannah  Maier
07.08.2025, 05:30
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Eine Rotfichte, fünf Sommerlinden, drei Zierkirschen und viele weitere Bäume mussten in Wien-Simmering dran glauben. Insgesamt 29 Bäume wurden im Jahr 2023 auf dem Grundstück in der Leberstraße 122 entfernt – nicht auf legale Weise. Denn es lag keine Entfernungsbewilligung vor. Das bleibt nicht ohne Folgen: Der Fall ging an die Staatsanwaltschaft und beschäftigt Jahre später auch noch das Verwaltungsgericht Wien (VGW).

29 Bäume ohne Bewilligung gefällt

"Großzügige Grünflächen, naturnahe Bereiche, angenehme Atmosphäre" – mit diesen Worten präsentiert sich das Green Business Center auf seiner Website. Das Projekt im 11. Bezirk wird bis 2027 realisiert. Die Eventlocation soll für Kongresse und Seminare für bis zu 700 Gäste dienen – Büroräume, ein hauseigenes Restaurant und ein Fitnessclub inklusive.

Als die Vorbereitungen für Abriss- und Bauarbeiten vor rund zwei Jahren starteten, wandte sich ein besorgter Anrainer an die Grünen Simmering. Die Bezirkspartei stellte daraufhin eine Anfrage an die Stadt Wien, welche zeigte: 29 Bäume wurden auf dem Grundstück illegal entfernt. Eine Bewilligung durch das zuständige Magistratische Bezirksamt 11 (MBA11) lag nicht vor. "Das unrechtmäßige Entfernen von Bäumen ist laut Wiener Baumschutzgesetz eine Straftat", informiert das MBA11auf "Heute"-Nachfrage.

Fall ging an die Staatsanwaltschaft

Aufgrund der Bestimmung des § 13 Abs. 1 Wiener Baumschutzgesetz, handelt es sich bei unrechtmäßiger Entfernung von mehr als 20 Bäumen ohne die erforderliche Bewilligung gemäß § 4 Wiener Baumschutzgesetz um keine Verwaltungsübertretung, sondern eine gerichtlich strafbare Handlung. Daher wurde der Strafakt im Oktober 2023 an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt.

Im Februar 2025 befasste sich dann das Verwaltungsgericht Wien mit den illegalen Fällungen. Der Grundeigentümerin wurde eine nachträgliche Ersatzpflanzung von insgesamt 66 Bäumen vorgeschrieben. Diese wurde aber nicht durchgeführt.

"Entfernung war nicht beauftragt"

"Heute" hat bei der Grundstückeigentümerin nachgefragt. Eine Rechtsanwaltskanzlei, welche die "ImmoWerte GmbH" sowie die "Green Business Center Wien GmbH" vertritt, liefert Antworten: Das Grundstück in Simmering befand sich in einem stark verwilderten Zustand, als es erworben wurde. Um mit den Vorbereitungen für den Abbruch des Bestandsgebäudes und der Planung und Umsetzung des Projekts beginnen zu können, musste man zunächst dafür sorgen, dass das Areal gefahrlos betreten werden konnte. Dafür wurde ein Bauunternehmen mit der Entfernung des Buschwerks und der Säuberung des Areals beauftragt.

"Eine Entfernung von Bäumen wurde ausdrücklich nicht beauftragt und war zu diesem Zeitpunkt auch nicht beabsichtigt", heißt es. Einzelne Mitarbeiter des beauftragten Unternehmens hätten jedoch ohne Wissen der Eigentümerin, ohne Auftrag und ohne Rücksprache die gegenständlichen Bäume entfernt.

Unternehmen soll 330.000 Euro zahlen

In weiterer Folge habe man sich um ein Konzept für Ersatzpflanzungen bemüht. "Von Anfang an war ein grünes Gesamtbild des Gebäudekomplexes geplant und dafür waren sogar zahlreiche Bäume – insbesondere auch an den Stellen, an denen vermeintlich Bäume entfernt worden waren – gewünscht", erklärt die Kanzlei. Die Behörde stellte aber fest, dass dies auf dem Grundstück und auch auf geeignetem Fremdgrund nicht möglich sei.

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"Mangels geeigneter Ersatzpflanzungsstandorte weder auf eigenem noch auf fremden Grund wurde festgestellt, dass der Verpflichtung zur Durchführung der Ersatzpflanzungen nicht entsprochen werden kann. Die Entscheidung ist rechtskräftig", bestätigt das Verwaltungsgericht Wien gegenüber "Heute". Das Magistratische Bezirksamt hat aufgrund dieser Entscheidung nun eine Ausgleichsabgabe vorgeschrieben. Im konkreten Fall beläuft sich diese auf 330.000 Euro.

Weiter um Ersatzpflanzungen bemüht

Die "Green Business Center Wien GmbH" hält fest, dass sie weiter an einer Lösung arbeitet, um die vorgeschriebenen Ersatzpflanzungen doch noch vornehmen zu können. Dadurch würde die Ausgleichsabgabe wegfallen, bzw. bereits bezahlte Abgaben müssten von der Behörde rückerstattet werden, erklärt die Anwaltskanzlei.

{title && {title} } HTM, {title && {title} } 07.08.2025, 05:30
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