Wirtschaft

DAS dürfen Ungeimpfte auch in Geschäften mit 2G shoppen

Keine Regel ohne Ausnahme: Auch Ungeimpfte dürfen weiter in Shops mit 2G einkaufen – allerdings nicht alle Produkte. Kontrollieren muss der Handel.

Roman Palman
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Der Einzelhandel muss 2G kontrollieren. Ungeimpfte dürfen zwar einkaufen, aber nicht alle Produkte erstehen. (Symbolbild)
Der Einzelhandel muss 2G kontrollieren. Ungeimpfte dürfen zwar einkaufen, aber nicht alle Produkte erstehen. (Symbolbild)
ROBERT JAEGER / APA / picturedesk.com

"Man merkt schon, dass keine Praktiker dabei waren, als diese Verordnung gemacht wurde", bringt es Gerhard Wohlmuth, Obmann der Sparte Handel in der steirischen Wirtschaftskammer, auf den Punkt. Die 2G-Regel im Handel samt den Kontrollen ist nicht nur für die Angestellten eine enorme Belastung, sie sorgt auch für Verwirrung bei Kunden und Geschäftsinhabern gleichermaßen.

Zuletzt wurden etwa eine Mutter und ihr Kind aus dem steirischen Bezirk Bruck-Mürzzuschlag trotz aufrechtem Impfstatus aus einem bekannten Elektromarkt ausgesperrt – "Heute" berichtete. Anderorts rasten Kunden ohne 2G-Nachweis bei der Kontrolle völlig aus und beflegeln und bedrohen das Personal, das auch nur die von Türkis-Grün gegebenen Regeln befolgen muss. Das Stresslevel ist mittlerweile auf beiden Seiten enorm.

Da hilft es überhaupt nicht, dass die 2G-Regel sogar noch Ausnahmen kennt. Dabei zeigt sich, dass auch ungeimpfte Menschen weiter in Geschäften einkaufen dürfen, wo sie eigentlich keinen Zugang haben sollten. Wie die "Kleine Zeitung" hervorhebt, darf man etwa im Baumarkt auch ohne 2G-Nachweis Feuerlöscher oder Sicherung kaufen – Baumaterial und Pflanzen beispielsweise aber wieder nicht.

Der Grund: einige Güter werden vom Gesetzgeber als lebensnotwendig angesehen, die ein jeder weiter kaufen dürfen muss.

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    2G-Kontrollen im Handel müssen nun auch von den Angestellten durchgeführt werden. Die Polizei kontrolliert die Einhaltung.
    2G-Kontrollen im Handel müssen nun auch von den Angestellten durchgeführt werden. Die Polizei kontrolliert die Einhaltung.
    HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

    Bedienung für Ungeimpfte

    Mit der Umsetzung herumschlagen dürfen sich die Betriebe. Bei der Baumarkt-Kette Hornbach wird das so gehandhabt: "Wenn ein Kunde eines dieser Produkte kaufen möchte, aber keinen 2G-Nachweis hat, wird er von einem Mitarbeiter bedient, der ihm den Artikel dann holt", wird Konzernsprecher Johannes Friewald in dem Medium zitiert. Für die Verkäufer sei das natürlich ein zusätzlicher Aufwand, aber anders gehe es nicht. Einzelne Bereiche abzusperren, sei jedenfalls "nicht praktikabel".

    Bisher seien ihm zu dieser Vorgehensweise auch keine Kundenbeschwerden bekannt, so Friewald abschließend. Die Ungeimpften seien jedenfalls "dankbar, dass sie bedient werden".

    "Dieses Wegsperren der Kunden muss ein Ende haben."

    In der Wirtschaftskammer wird derweil der Widerstand gegen die 2G-Regeln immer lauter. Der Handel habe 30 bis 50 Prozent weniger Kundenfrequenz seit dem Inkrafttreten, schildert Spartenobmann Wohlmuth: "Wir fordern ein Ende der Kontrollen. Niemand kann mir erklären, dass die Ansteckungsgefahr geringer ist, wenn ich im Supermarkt einkaufe als im Schuhgeschäft. Und Kleidung fällt meiner Meinung nach auch unter lebensnotwendige Güter. Dieses Wegsperren der Kunden muss ein Ende haben."

    Ausnahmen zur 2G-Regel im Handel
    Das bundesweite Betretungsverbot für alle, die weder geimpft noch genesen sind, gilt laut Wirtschaftskammer Österreich (WKO) NICHT für:

    – Lebensmittelhandel,
    – Drogerien und Drogeriemärkte,
    – Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln,
    – Verkauf von Tierfutter,
    –Verkauf (und Wartung) von Sicherheits- und Notfallprodukten, das sind insbesondere:
         – Feuerlöscher,
         – Schutzausrüstung,
         – Leuchtmittel,
         – Brennstoffe,
         – Sicherungen,
         – Salzstreumittel
         – nicht aber Waffen und Waffenzubehör, sofern deren Erwerb nicht zu beruflichen Zwecken aus gesetzlichen Gründen zwingend unaufschiebbar erforderlich ist;
    – Agrarhandel (einschließlich Tierversteigerungen) sowie der Gartenbaubetrieb und der Landesproduktehandel mit Saatgut, Futter und Düngemitteln
    – Tankstellen und Stromtankstellen
    – Postpartner, soweit sie unter die obigen Ausnahmen fallen
    – Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske KFZ- und Fahrradwerkstätten