Sie pflegt ihre kranke Mutter

4 Monate ohne Geld – Wienerin steht vor Delogierung

Kein Geld und eine Räumungsklage am Hals: Eine Wienerin pflegt ihre kranke Mutter nach einer OP und steht nun selbst vor der Obdachlosigkeit.
06.02.2026, 20:33
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Marie steht seit Monaten vor dem finanziellen Abgrund. Jahrelang hat sie in Österreich gearbeitet, zuletzt im Sommer als Kellnerin. Doch seit vier Monaten hat sie nach eigenen Angaben kein Einkommen mehr. Ihr Antrag auf Mindestsicherung wurde nämlich abgewiesen. Die Folge: Mietrückstände, eine Räumungsklage ist bereits im Laufen – die Delogierung droht.

Ein Schicksalsschlag brachte sie in die miserable Situation. Marie pflegt derzeit ihre schwer kranke Mutter nach einer komplizierten Wirbelsäulen-Operation. Deshalb konnte sie in den vergangenen Wochen auch nicht arbeiten. "Das ist kein Zustand. Ich bin gelernte Bürokauffrau", sagt sie – und schildert, wie schnell ihr Leben gekippt ist.

Wiener Wohnen schob Delogierung auf

Besonders dramatisch: Marie steht kurz davor, ihre Gemeindewohnung zu verlieren. Wiener Wohnen konnte jedoch aufgrund der prekären Lage eine allfällige Delogierung bis April aufschieben. Doch die Lage bleibt weiterhin angespannt. Ohne Geld kann Marie die Miete nach wie vor nicht bezahlen.

Zudem konnte sie die letzten Monate weder Strom noch Gas-Rechnungen begleichen. Wien Energie kam Marie laut ihren Angaben aber ebenfalls entgegen und gewährte einen kurzfristigen Zahlungsstopp. Sonst wäre es in der Wohnung "nicht nur finster, sondern auch noch kalt".

Die finanzielle Schieflage hat auch auf den Alltag große Auswirkungen. Das Internet kann sich die Bürokauffrau nicht mehr leisten, die Handyrechnungen seien bereits verschuldet. Essen bekomme sie oft nur noch bei ihrer Mutter – die sie mit einem Teil ihrer Notstandshilfe unterstützt. Zusätzlich helfen Freunde und Bekannte "so gut es geht".

Mindestsicherungs-Antrag abgelehnt

Warum bekommt Marie keine Mindestsicherung? Die MA40 erklärt dazu: Es sei zwar ein Antrag gestellt worden, allerdings hätten dabei notwendige Unterlagen gefehlt. Man habe die Wienerin aufgefordert, diese nachzureichen – das sei jedoch nicht erfolgt, daher musste der Antrag abgelehnt werden.

Mitte Jänner sei dann ein neuer Antrag eingebracht worden, dieser werde derzeit bearbeitet. "Man bemüht sich, den Antrag so schnell wie möglich zu erledigen", heißt es. Fehlende Unterlagen seien bei Anträgen keine Seltenheit – wichtig ist in solchen Fällen, dass Betroffene "dranbleiben", sonst könne es eben zur Ablehnung kommen.

Zudem sollte Marie beim AMS als arbeitssuchend gemeldet sein. Zwar ist ein direkter AMS-Geld-Bezug keine formale Voraussetzung für Mindestsicherung – aber: Wer eine Mindestsicherung bekommen will, muss grundsätzlich als arbeitssuchend beim AMS gemeldet sein. Die Mindestsicherung gilt als subsidiäre Leistung, sie greift also erst, wenn eigenes Einkommen oder andere Leistungen nicht ausreichen.

Marie will jetzt erneut zum AMS gehen und sich dort direkt anmelden. Bis der Antrag auf Mindestsicherung entschieden ist, bleibt ihr nur noch die Hoffnung – und die Angst, am Ende tatsächlich ihre Wohnung zu verlieren.

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