Der Traum einer 18-jährigen Kärntnerin, Bürokauffrau zu werden, endete in einem Fiasko: Statt einer ordentlichen Ausbildung musste die Jugendliche Hilfsarbeiten verrichten – und bekam über Monate keinen Lohn. Die Arbeiterkammer (AK) schaltete sich ein und erkämpfte für die junge Frau schließlich rund 8.100 Euro.
Die 18-Jährige hatte sich auf eine fundierte Lehre zur Bürokauffrau gefreut. Doch im Betrieb im Raum Klagenfurt sah der Alltag völlig anders aus: Statt kaufmännische Tätigkeiten zu erlernen, musste der Lehrling Rasen mähen, Material verpacken und weitere "berufsfremde Arbeiten" erledigen, wie die AK Kärnten feststellte.
Wie die "Kleine" berichtet, wandte sich die junge Frau im Juli hilfesuchend an die Arbeiterkammer – nicht nur wegen der fehlenden Ausbildung, sondern auch, weil sie monatelang keinen Lohn erhalten hatte. Im Zuge der Prüfung stellte sich heraus: Im Unternehmen gab es keine einzige qualifizierte Person, die überhaupt befugt gewesen wäre, Lehrlinge auszubilden.
"Im weiteren Verlauf haben wir festgestellt, dass innerhalb des Betriebs keine Person die Qualifikation oder Befugnis besaß, um Lehrlinge auszubilden", erklärt Erich Malle von der AK-Young. Da die Verantwortlichen nicht einlenkten, brachte die AK Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein.
Während des Verfahrens meldete die Firma Insolvenz an. Für die 18-Jährige gab es dennoch ein Happy End: Die offenen Beträge wurden Ende August über den Insolvenz-Entgelt-Fonds beglichen – insgesamt rund 8.100 Euro.
AK-Kärnten-Präsident Günther Goach appelliert an Lehrlinge, frühzeitig Unterstützung zu suchen: "Wer sich nicht sicher ist, ob am Ausbildungs- oder am Arbeitsplatz alles mit rechten Dingen zugeht, kann auf die kostenlose Beratung und juristische Unterstützung durch unsere Expertinnen und Experten der AK Young vertrauen."