Die Skandale um den Küniglberg reißen nicht ab. Am Wiener Arbeits- und Sozialgericht wurde Anfang der Woche der Prozess rund die sexuelle Belästigung einer langjährigen ORF-Managerin durch einen damaligen Vorgesetzten fortgesetzt. Nach zwei Jahren gibt es immer noch kein Urteil.
Jetzt soll ein Zeuge aber die Aussagen der Klägerin bestätigt haben. Ihr Chef habe zu ihr - deutlich "sexuell konnotiert" - gesagt, "er wolle sie am liebsten nehmen". Das berichtet Ex-ZiB-Journalistin Sonja Sagmeister (50) Montagnacht auf X. Sagmeister kämpft seit Jahren wegen widerrechtlicher Kündigung selbst gegen den ORF.
"Wenn man im Gericht hört, was diese ORF-Mitarbeiterin erleben musste, ist das schmerzhaft", kommentiert Sagmeister den aktuellen Fall. Das Sittenbild am Küniglberg sei fatal: "Als Draufgabe hat man(n) das Opfer noch entlassen - während sie wegen Diskriminierung klagte." Für den mutmaßlichen Täter habe es ihres Wissens keine Konsequenzen geben, er sei immer noch in wichtiger Funktion im ORF tätig.
"Heute" berichtet seit 2023 über den Fall. Die Vorwürfe der Managerin wiegen schwer. So soll ihr Chef ihr etwa erzählt haben, welche Sex-Träume er von ihr hätte und ihr auch einen Dreier vorgeschlagen.
Als sie nicht darauf einging, habe er ihr Aussagen wie "Ohne mich bist du gar nichts" und "Du weißt, wem du das alles zu verdanken hast" entgegengeworfen. Und: "Er hat verbrannte Erde bei meinen potenziellen zukünftigen Chefs hinterlassen", schilderte die Betroffene bei einem früheren Gerichtstermin.
Ein Ende des mutmaßlichen Machtmissbrauchs, Mobbings und der sexuellen Belästigung habe es nicht gegeben. Die Managerin litt schwer unter den psychischen Folgen und meldete diese schließlich im Herbst 2019 intern, nennenswerte Konsequenzen habe es für den mutmaßlichen Täter jedoch nicht gegeben.
Die nunmehrige Klägerin stimmte später einer Versetzung innerhalb des ORF zu. Am neuen Posten fühlte sie sich aber "abgeschoben". Ende 2021 bewarb sie sich auf die damals freigewordene Position ihres Ex-Chefs. Den Zuschlag erhielt jedoch ein anderer, in ihren Augen geringer qualifizierter Bewerber mit gutem Draht zur Generaldirektion.
Weil sie darin eine dauerhafte Benachteiligung (als Frau) sieht, legte sie beim Arbeits- und Sozialgericht eine Beschwerde aufgrund des Gleichbehandlungsgesetzes ein. Sie fühle sich "laufend isoliert und benachteiligt", als "Strafe für ihr Verhalten". Ein Urteil steht weiter aus.