Verdächtige ausgeforscht

"Schweinetreff" sorgte für über 300 Bombendrohungen

Mehr als 300 Bombendrohungen in Österreich gehen auf das Konto der Gruppe. Nun kam es zu Hausdurchsuchungen bei vier Verdächtigen.
Newsdesk Heute
25.11.2025, 14:02
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Seit über einem Jahr ermittelten die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), die Landesämter für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE), das Bundeskriminalamt (BK), das Landeskriminalamt Salzburg (LKA) und internationale Partnerdienste gegen ein kriminelles "Swatting"-Netzwerk.

Die Gruppe soll seit September 2024 für über 300 Bombendrohungen gegen öffentliche Einrichtungen und Bildungsanstalten in ganz Österreich verantwortlich sein. Bei den Aktionen habe es sich nicht um echte Bomben gehandelt. Die Täter wollten mit falschen Alarmen so viel Aufmerksamkeit wie möglich erzeugen. Geteilte Screenshots und Medienberichterstattung gelten dabei als zentrale Erfolgsfaktoren.

Razzien in Deutschland

Nun konnten die vier Hauptverdächtigen ausgeforscht werden. Bei ihnen handelt es sich um männliche Deutsche im Alter zwischen 15 und 23 Jahren. Am Dienstag kam es bei ihnen zu Hausdurchsuchungen durch österreichische und deutsche Behörden. Bereits zuvor hatten deutsche Sicherheitsbehörden Maßnahmen gegen drei weitere Tatverdächtige gesetzt. "Die weiteren Ermittlungen liegen beim deutschen Bundeskriminalamt", heißt es aus dem Innenministerium.

Nach Angaben der Ermittler agierten die Verdächtigen "rein virtuell" in einer Messengergruppe namens "Schweinetreff". Es geht demnach um den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Gruppierung. Bei den Durchsuchungen wurden elektronische Geräte und Speichermedien beschlagnahmt. Von Festnahmen war aber nicht die Rede. Es seien keine Haftbefehle vollstreckt worden, betonte die Generalstaatsanwaltschaft.

Innenministerium warnt

Seitens des Innenministeriums stellte man klar, dass das Absetzen falscher Bombendrohungen in Österreich eine strafbare Handlung ist, die mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet wird.

Zusätzlich können den Täterinnen und Tätern die Kosten der ausgelösten Polizei- und Rettungseinsätze auferlegt werden. Hier ist die Rede von Beträgen im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Zivilrechtliche Schadenersatzforderungen von Betroffenen blieben davon unberührt, hieß es.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 25.11.2025, 15:22, 25.11.2025, 14:02
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