Jetzt ist es fix: Die Kündigung der ORF-Journalistin Sonja Sagmeister (50) war unrechtmäßig. Nach dem Arbeits- und Sozialgericht im Vorjahr hat nun auch das Oberlandesgericht Wien (OLG) die Entscheidung bestätigt – der Berufung des ORF wurde nicht stattgegeben.
Der ORF hatte Berufung wegen Mangelhaftigkeit des Verfahrens und unrichtiger Tatsachenfeststellung aufgrund unrichtiger Beweiswürdigung sowie unrichtiger rechtlicher Beurteilung eingelegt. Doch das OLG sah – wie schon die erste Instanz – eine sogenannte Motivkündigung wegen widerständigen Verhaltens. Eine ordentliche Revision ist nicht zulässig, heißt es im 56 Seiten umfassenden Urteil, das "Heute" vorliegt.
Ausschlaggebend war ein Interview Sagmeisters im Oktober 2022 mit dem damaligen Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP). Die Wirtschaftsredakteurin hatte Fragen gestellt, die über den vom ORF vorgegebenen Themenbereich hinausgingen – aus journalistischer Sicht, um ihre Freiheit und Unabhängigkeit zu wahren.
Daraufhin wurde Sagmeister laut eigener Aussage ins "Todesarchiv" versetzt – eine interne Bezeichnung für die Abteilung, in der Nachrufe vorbereitet werden. Kurz darauf folgte die Kündigung. Der ORF begründete sie damit, dass Sagmeister Nebenbeschäftigungen nicht ordnungsgemäß gemeldet habe. Ihre Tätigkeiten hätten den Eindruck der Befangenheit als Wirtschaftsjournalistin entstehen lassen.
Das Gericht sah das jedoch anders: Der wahre Grund sei ihr "widerständiges Verhalten" im Zusammenhang mit dem Interview gewesen – also ein unzulässiges Motiv. "Ungeachtet dessen wurde eine weitere Kündigung wegen neuerlicher dienstlicher Pflichtverletzungen ausgesprochen", teilte der ORF der APA mit. Man habe "ausschließlich aus sachlichen Motiven" gehandelt, so das öffentlich-rechtliche Medienhaus.
Trotz der Niederlage vor Gericht will der ORF weitere rechtliche Schritte prüfen. Sagmeister wiederum will auch gegen die zweite Kündigung vorgehen. Die erste Verhandlung dazu findet bereits am Freitag, 7. November, vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien statt.
Parallel dazu hatte Sagmeister Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt – wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das ORF-Gesetz im Zusammenhang mit dem Kocher-Interview. Doch diese wurde als unbegründet abgewiesen. Das Gericht sah keinen Einfluss der Vorgesetzten auf die Beitragsgestaltung. Auch sei keine Drohkulisse aufgebaut worden, die Sagmeisters journalistische Unabhängigkeit beeinträchtigt hätte.