Streit mit Möbelhaus

700-Euro-Matratze wird für Wienerin zum Alptraum

Eine Wienerin wollte eine online gekaufte, 700 Euro teure Matratze zurückgeben. Doch der Händler weigerte sich, das Geld zurückzuzahlen. Die AK half.
Wien Heute
21.11.2025, 06:00
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Jede Menge Ärger statt süßer Träume für Frau B. aus Wien: Sie hatte sich online um stolze 700 Euro eine neue Matratze gegönnt. Als diese geliefert wurde, entsprach sie doch nicht ihren Vorstellungen. Also wollte sie den Kauf rückabwickeln – schließlich ist guter Schlaf wichtig und 700 Euro gar nicht wenig Geld. Und für Online-Käufe gilt EU-weit ein Rückgaberecht.

Möbelhaus bot nur Gutschrift an

Doch der Versuch, von ihrem gesetzlich garantierten Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, endete zunächst mit einem Nein. Das Möbelhaus wollte das Geld nicht rückerstatten und bot der schlaflosen Wienerin lediglich eine Gutschrift an. Die Begründung: Die Ware sei geöffnet und angeblich sogar benutzt worden – das schließe ein Rücktrittsrecht aus, argumentierte der Händler.

Prüfung des Produkts ist erlaubt

Doch so leicht ließ sich Frau B. nicht abwimmeln und wandte sich an die Arbeiterkammer (AK). Dort kümmerte sich Konsumentenschützer Mario Pataki persönlich um den Fall. Sein Urteil war eindeutig: "Das ist doppelt komisch, denn: Einerseits ist eine Prüfung der Beschaffenheit des Produkts vom Widerrufsrecht gedeckt und andererseits hatte sie die Matratze nie benutzt!"

Frau B. bekam ihr Geld zurück

Mit anderen Worten: Wer online kauft, darf sehr wohl die Matratze auspacken, anschauen und sogar Probeliegen – Hauptsache, das gute Stück wird nicht dauerhaft verwendet. Als sich die Arbeiterkammer einschaltete, knickte das Möbelhaus dann doch ein und überwies Frau B. den kompletten Kaufpreis zurück.

{title && {title} } red, {title && {title} } 21.11.2025, 06:00
Weitere Storys
Jetzt E-Paper lesen