Die Arbeiterkammer Wien schlägt Alarm: Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zu niedrig entlohnen, haben seit der Reform des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) im Jahr 2021 kaum noch ernsthafte Konsequenzen zu befürchten. Das zeigen neue Zahlen des Wiener Instituts L&R Sozialforschung, die AK-Präsidentin Renate Anderl am Dienstag bei einer Pressekonferenz präsentierte. Ihr Fazit: "Manche Unternehmen haben Lohnbetrug zum Geschäftsmodell gemacht."
Eine neue Analyse bringt brisante Zahlen ans Licht: Im Baugewerbe werden ausländische Arbeitskräfte systematisch unterbezahlt – und die Strafen dafür sind seit einer Gesetzesreform 2021 deutlich gesunken. Untersucht wurden 172 rechtskräftige Straferkenntnisse aus dem Jahr 2020 und 137 aus dem Jahr 2022. Alle Fälle betrafen ausländische Arbeitgeber, die der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) gemeldet wurden.
Besonders auffällig ist der Rückgang bei Fällen mit mehr als drei unterentlohnten Beschäftigten. Während im Jahr 2020 die Differenz zwischen der Strafe und dem vorenthaltenen Lohn noch bei durchschnittlich 12.878 Euro lag, waren es 2022 nur mehr 4.618 Euro. Die Unternehmen kommen also immer günstiger davon – trotz gleicher Vergehen.
"Die abschreckende Wirkung von Strafen im Bereich des Lohn- und Sozialdumpings hat seit der Reform 2021 deutlich nachgelassen", so AK-Experte Walter Gagawczuk. Grund dafür sei nicht nur die ohnehin geringe Kontrollwahrscheinlichkeit, sondern auch die Gesetzesänderung selbst: Seit dem Wegfall des Kumulationsprinzips und der Mindeststrafen sei das Strafmaß deutlich reduziert worden.
➤Abschaffung des Kumulationsprinzips: Es wird nicht mehr pro unterbezahlter Person gestraft, sondern nur noch einmal pro Fall
➤Wegfall von Mindeststrafen
➤Koppelung der maximalen Strafen an die vorenthaltenen Entgelte
AK-Präsidentin Renate Anderl fordert daher ein schärferes Vorgehen gegen Unternehmen, die ihre Mitarbeiter systematisch um den Lohn bringen. Die AK richtet eine Reihe an Forderungen an die Politik (siehe unten). Laut Anderl gebe es dazu bereits Gespräche mit Finanzminister Markus Marterbauer und Sozialministerin Korinna Schumann (beide SPÖ). "Wir sind laufend in Gesprächen", betonte sie.
➤Wiedereinführung des Kumulationsprinzips
➤Deutlich höhere Strafen
➤Mehr Finanzpolizei-Kontrollen
➤Sanktionen bei mutwilliger Behinderung von Kontrollen
➤Haftung von Erstauftraggebern, um Subunternehmertricks zu verhindern
➤Einfacheres Eintreiben von Strafen bei ausländischen Firmen
"Wir sind laufend in Gesprächen", sagt Anderl mit Blick auf Finanzminister Markus Marterbauer und Sozialministerin Korinna Schumann (beide SPÖ). Beide hätten Reformwillen signalisiert.
Kritik kommt indes von der Industriellenvereinigung (IV), die vor einem Generalverdacht gegen Unternehmen warnt. "Wir sprechen uns für fokussierte Kontrollen aus, anstatt die Unternehmen unter Generalverdacht zu stellen", hieß es in einer Stellungnahme. Sozialbetrug dürfe nicht ausgeklammert werden, aber "Betrugsbekämpfung muss ganzheitlich betrachtet werden". Nur so könne das Sozialsystem insgesamt gestärkt werden.