Sport

40 Rapid-Platzstürmer werden nicht angeklagt

Heute Redaktion
Teilen

Der Platzsturm von Rapid-Fans beim Wiener Derby gegen die Austria im Mai 2011 hat keine Anklagen wegen Landfriedensbruchs zur Folge. Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte einen ORF-Bericht, wonach die Verfahren gegen 40 Personen mangels Tatbestands eingestellt worden sind.

Der hat keine Anklagen wegen Landfriedensbruchs zur Folge. Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte einen ORF-Bericht, wonach die Verfahren gegen 40 Personen mangels Tatbestands eingestellt worden sind.

Der brachte Rapid ein Heimspiel ohne Publikum (im Juli 2011 gegen die Admira) und 50.000 Euro Geldstrafe ein. Zudem wurden 62 Rapid-Anhänger vom Klub und der Bundesliga mit ein- bis zweijährigen bundesweiten Stadionverboten belegt.

"Es sei weder ein Sachschaden entstanden noch habe es eine Körperverletzung gegeben, damit gebe es keinen Tatbestand und auch keine Anklage wegen Landfriedensbruchs", begründete ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien die Einstellung des Verfahrens gegenüber dem ORF. Die Frage, wer die Schäden im Hanappi-Stadion bezahlt hat, ist nicht beanwortet.

Nur noch Einzelverfahren wegen Beleidigung

Rapid habe keine Schäden geltend gemacht, hieß es diesbezüglich von der Staatsanwaltschaft. Was noch anhängig ist, sind Einzelverfahren wegen Beamtenbeleidigung und leichter Körperverletzung.

Die beiden Heim-Derbys gegen die Austria in der Vorsaison wurden nach den Vorfällen im Happel-Stadion ausgetragen, was der Klunführung seitens der Fans viel Kritik und einen Stimmungsboykott einbrachte. Im ersten Hanappi-Derby seit dem Platzsturm .