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8 Euro Entschädigung für Taubenflügel im Spinat

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Einem Franzosen, der in einer Packung Tiefkühlspinat nach eigenen Angaben einen Taubenflügel entdeckt hat, ist vom Hersteller eine Entschädigung von acht Euro angeboten worden.

Ihm werde der Einkaufsgutschein angeboten, damit "Sie nochmals unser Produkt probieren können", schrieb das Unternehmen an den Kunden in einem Brief, welcher am Donnerstag vorlag. Der Mann hatte den Taubenflügel nach Angaben seines Anwalts im Jänner in der Tiefkühlspinatpackung entdeckt. Als der Kunde von dem Hersteller schriftlich eine Erklärung verlangte, bat dieser ihn, die betroffene Packung einzuschicken, was der Mann aber nicht tat.

Wochen später schrieb der Kunde einen zweiten Brief, auf den er die Antwort bekam, bei den Kontrollen sei am fraglichen Produktionstag "kein Fremdkörper" entdeckt worden. Es könne aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass manchmal Fremdkörper im Tiefkühlgemüse seien - daher der Einkaufsgutschein über acht Euro.

Eine Unternehmenssprecherin sagte, sie glaube nicht, dass der Kunde einen Taubenflügel gefunden habe. Es handle sich "wohl eher um Federn", schließlich werde der Spinat mit Hilfe eines Gebläses von schweren Gegenständen getrennt. Der Anwalt des Mannes aus dem nordostfranzösischen Département Meuse will nun juristisch gegen den Hersteller vorgehen.