Erwischt mit 86 km/h im Ortsgebiet von Schladming! Doch statt die saftige Strafe zu bezahlen, zog die Lenkerin vor Gericht, das berichtet die Kleine Zeitung. Diese Aktion könnte große Folgen für die ganze Gemeinde nach sich ziehen.
Der Fall sorgt nicht nur in der Gemeinde für Aufsehen. Die Lenkerin legte im Juli 2025 Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein, mittlerweile beschäftigt sich sogar der Verfassungsgerichtshof (VfGH) damit. Geprüft wird, ob die Tempolimits im Ortsgebiet überhaupt rechtmäßig verordnet wurden.
Konkret geht es um mehrere Bereiche in Schladming, darunter die Ortseinfahrten von Rohrmoos und Ramsau sowie die Erzherzog-Johann-Straße. Dort gelten Tempolimits von 40 beziehungsweise 30 km/h.
Das Landesverwaltungsgericht stellte laut Medienstellen-Leiterin Christina Suppan "Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Verkehrsregelungen" fest, so die Kleine Zeitung. Demnach gebe es für manche Straßenabschnitte mehrere Verordnungen verschiedener Behörden, die sich überschneiden. Außerdem würden die fachlichen Grundlagen für den 40er hinterfragt.
Deshalb wurde ein sogenanntes Normprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof angeregt. "Das Verfahren ist seit April 2026 beim VfGH anhängig", erklärt Suppan.
In der Gemeinde sieht man die Sache dennoch gelassen. Stadtamtsdirektor Johannes Leitner betont in der Kleinen Zeitung: "Wir sind sehr optimistisch, dass alles berücksichtigt ist und wir alles richtig gemacht haben." Die Verordnungen stammen aus den Jahren 2011 und 2012.
Für die Gemeinde sind die Tempolimits wichtig. "Wir haben im Ortsgebiet eine sehr hohe Frequenz, ein Tempolimit ist wichtig, vor allem aus Rücksicht auf Schulkinder, Radfahrer und Fußgänger allgemein."
Auch Bürgermeister Hermann Trinker findet deutliche Worte: "Ich bin davon überzeugt, dass man sich als Autofahrer an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten sollte. Wenn man das nicht tut und sich stattdessen einen Anwalt holt, um das zu bekämpfen, ist das bedenklich."
Noch ist völlig offen, wie der VfGH entscheiden wird. Sollte das Höchstgericht die Tempolimits tatsächlich kippen, hätte das direkte Auswirkungen auf den Fall der Lenkerin. Ihre Strafe könnte dadurch reduziert werden.
Für Schladming würde das aber noch mehr bedeuten: Ohne gültige Sonderregelung würde automatisch Tempo 50 gelten. Die Gemeinde kündigt bereits an, in diesem Fall rasch neue Verordnungen für Tempo 40 oder 30 erlassen zu wollen.