Kleiner Betrag, großer Ärger! Eine Seniorin aus dem Bezirk Neunkirchen hat eine Online-Bestellung getätigt und den hierfür fälligen Betrag in der Höhe von 23 Euro fristgerecht an den zuständigen Zahlungsdienstleister überwiesen.
Dieser Betrag wurde daraufhin jedoch (für die Konsumentin ohne ersichtlichen Grund) wieder auf ihr Konto zurückgebucht. Rund zwei Wochen später überwies die Pensionistin den Betrag dann nochmals, diesmal wurde der Betrag dann offenbar richtig verbucht.
In der Zwischenzeit wurden aber beim Zahlungsabwickler aufgrund eines Zahlungsverzugs 2 Euro Mahnspesen verrechnet – trotz mehrmaliger Kontaktaufnahme durch die Frau wurde dieser Betrag nicht ausgebucht und in weiterer Folge sogar einem Inkassounternehmen zur Betreibung übergeben.
Zu den ursprünglichen 2 Euro Mahngebühren verrechnete das Inkasso-Unternehmen weitere Bearbeitungsspesen, Zinsen und Mahngebühren, zuletzt war die Forderung auf knapp 20 Euro angewachsen – also um 900 Prozent mehr!
Eine Lösung war für die konsternierte Seniorin nicht in Sicht. Deshalb meldete sie sich verzweifelt bei der AK Niederösterreich.
Erst nach Interventionen durch die AK-Konsumentenberatung kam dann schließlich die erlösende Rückmeldung vom Inkassounternehmen, dass die Betreibung der Forderung nun eingestellt wurde.