Frau B. war völlig überrascht, als sie plötzlich einen Brief von einem Inkassobüro in den Händen hielt. Angeblich habe sie eine offene Rechnung bei einem Onlinehändler. Verwunderlich – denn sie war sich sicher, nichts bestellt zu haben. Auch in der Vergangenheit konnte sie sich an keinen Kauf erinnern. Sie reagierte daher umgehend.
1.612,08 Euro verlangte das Inkassobüro – eine saftige Summe, besonders angesichts der Tatsache, dass Frau B. nachweislich nie etwas bestellt hatte. In dem Schreiben wurde sie zur sofortigen Zahlung aufgefordert. Statt zu zahlen, wandte sich Frau B. jedoch an das Inkassobüro und erstattete Anzeige bei der Polizei. Auf ihre E-Mails – inklusive der polizeilichen Anzeige – erhielt sie jedoch nie eine Rückmeldung.
Frau B. gab nicht auf und wandte sich hilfesuchend an die Konsument:innenberatung der Arbeiterkammer Wien (AK Wien). "Wir haben umgehend Kontakt mit dem Inkassobüro aufgenommen", erklärt AK-Konsument:innenschützerin Vivien Toth. "Wir konnten klarstellen, dass Frau B. nie eine Bestellung getätigt hat. Die Forderung wurde schließlich zur Gänze ausgebucht."
Wie man sich in solchen Fällen am besten verhält, weiß die AK Wien genau: Besonders wichtig ist es, sofort zu handeln. Schweigen kann die eigene Kreditwürdigkeit gefährden. Am besten reagiert man schriftlich per eingeschriebenem Brief oder E-Mail. Auch weitere Maßnahmen sind empfehlenswert:
➤Kontoauszüge kontrollieren, um unrechtmäßige Abbuchungen frühzeitig zu erkennen.
➤Google-Alerts einrichten, um automatisch über Namensnennungen im Netz informiert zu werden.
➤Über spezielle Websites kann man prüfen, ob die eigenen Daten von einem Datenleck betroffen sind.
➤Ein weiterer Hinweis: Einträge in Telefonbüchern können Betrügern als Angriffsfläche dienen – nicht benötigte Einträge daher unbedingt löschen!