Vor Gericht abgeblitzt

Private Daten gesammelt – Mann klagt Post auf 7.000 €

Die Post hatte die Daten eines Österreichers verarbeitet und ihn mit sieben Attributen wie etwa Kinderlosigkeit versehen. Das führte zu einer Klage.
Österreich Heute
29.07.2025, 07:30
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Sechs Jahre ist es schon her, da flog der Post ein Datenskandal um die Ohren. Das Unternehmen, das zu 52,8 % (Stand: 2023) im Besitz der staatlichen Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) ist, hatte Partei-Vorlieben von Millionen von Post-Kunden gespeichert und an wahlwerbende Parteien verkauft.

2.000 Betroffene schlossen sich einer Sammelklage an, in einem Vergleich wurden 2,7 Millionen Euro an Entschädigung festgelegt (pro Person bis zu 1.350 Euro). Nach jahrelangem gerichtlichen Hin und Her bestätigte im vergangenen Dezember schließlich auch das Bundesverwaltungsgericht eine Geldstrafe in der Höhe von 16 Millionen Euro wegen der fehlenden Rechtsgrundlage bei der Verarbeitung von politischen Affinitäten.

Mann mit sieben Attributen versehen

Das schien die Post aber offensichtlich nicht davon abzuhalten, weiter persönliche Daten von Kunden zu verarbeiten, wie der Fall eines Oberösterreichers zeigt. Ohne seine Genehmigung (bzw. sein Wissen) hatte die Post Informationen über ihn gesammelt. Aufgrund der Daten wurde der Mann mit sieben Attributen versehen: Bioaffinität, Kinderlosigkeit, Lebensphase, Nachtschwärmer- und Heimwerker-Eigenschaft sowie Investment- und Distanzhandels-Affinität.

Bei fünf Attributen lag die Einschätzung der Post offenbar richtig, bei zwei weiteren nicht. Obwohl die Post die Informationen nicht zu Marketing-Zwecken an Dritte weitergegeben und sie sogar gelöscht hatte, ärgerte sich der Mann aus dem Bezirk Wels dermaßen, dass er Klage einbrachte.

Kläger wollte 7.000 Euro von der Post

Wie die "Presse" berichtet, verlangte er 7.000 Euro Schadenersatz, weil er sich geschädigt fühlt. Der Oberösterreicher brachte vor, er behaupte nicht, "mit der Bekanntgabe der verarbeiteten Daten einen Herzinfarkt erlitten zu haben oder nächtelang nicht geschlafen zu haben". Der "Grad seines Ärgernisses" sei "natürlich abgestuft". Aber er sehe sich durch das Verarbeiten der fünf richtigen Zuordnungen in seiner Rechtssphäre deutlich beeinträchtigt.

Das Bezirksgericht Wels wies im Juni 2021 die Klage ab, da die Erheblichkeitsschwelle nicht erreicht sei. Das Berufungsgericht – das Oberlandesgericht Linz – bestätigte dies im März 2024, ließ aber eine Revision zu. Die Causa ging an den Obersten Gerichtshof (OGH). Und dieser folgte der Rechtsmeinung der Vorinstanzen. Dem Mann sei kein ideeller Schaden entstanden, daher hätte er auch keinen Anspruch auf Schadenersatz. Er muss nun die Verfahrenskosten der Revision in der Höhe von 751,92 Euro übernehmen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 29.07.2025, 07:38, 29.07.2025, 07:30
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