Wien-Wahl

Ab heute ist das Wiener Wählerverzeichnis "eingefroren"

Mit Stichtag heute ist fixiert, wer bei bei der Wien-Wahl am 11. Oktober seine Stimme abgeben darf. Und wer Kleinparteien zum Antritt verhelfen kann.

Louis Kraft
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Ab heute steht fest, wer bei der Wien-Wahl am 11. Oktober antreten und Kleinparteien mit seiner Unterschrift auf den Stimmzettel helfen darf.
Ab heute steht fest, wer bei der Wien-Wahl am 11. Oktober antreten und Kleinparteien mit seiner Unterschrift auf den Stimmzettel helfen darf.
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Während die Parteien, die bereits im Gemeinderat sitzen (SPÖ, Grüne, ÖVP, FPÖ und Neos) sich hinter den Kulissen auf den Wahlkampf und die Wien-Wahl am 11. Oktober vorbereiten, müssen andere noch Klinken putzen. Neben dem Team Strache sammeln auch die Bier-Partei, das Bündnis "Soziales Österreich der Zukunft" und andere nach Unterstützungserklärungen.

Um bei der Wahl antreten zu dürfen, benötigen die "Kleinen" auf Landesebene für jeden der 18 Wahlkreise 100 Unterschriften. Für ein Antreten Kandidatur auf Bezirksebene sind je 50 Unterschriften im Bezirk nötig. Für eine Kandidatur für die Gemeinderatswahl sind also insgesamt 1.800 Unterschriften nötig, für die Bezirke 1.150 Unterschriften für alle 23 Bezirke. Will eine Partei auf beiden Ebenen antreten müssen sie also insgesamt 2.950 Unterschriften sammeln. Bis 14. August bleibt dafür noch Zeit. Wer den Parteien mit seiner Unterschrift zum Antritt verhelfen kann, steht seit heute fest. Mit Stichtag 14. Juli 2020 friert die Stadt das Wählerverzeichnis ein.

Antritt von Strache und Co. steht Mitte August fest

Jene Wahlberechtigten, die einer Kleinpartei auf den Stimmzettel helfen möchten, können ab sofort auf den Magistratischen Bezirksämtern ihre Unterstützungserklärung abgeben. Zudem können die Parteien auch notariell beglaubigte Unterschriften sammeln und dann selbst beim Magistrat einreichen. Dort wird dann geprüft, ob das Alter und der Hauptwohnsitz der Unterstützer passen. Am 28. August liegen dann alle Wahlvorschläge vor. Das heißt, ab dann wissen wir, ob Strache und Co. tatsächlich bei der Wahl am 11. Oktober antreten.

Am 14. August läuft auch die Frist ab, innerhalb derer die Parteien ihre Kandidatenliste für die Bezirke fixiert und eingereicht haben müssen. Für die Landeswahlliste (also für die Landtags- und Gemeinderatswahl) bleibt noch bis 17. August Zeit.