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Ab hier wirst du ohne Ticket in den Öffis bestraft

Einer Wienerin suchte bei einer U-Bahn-Station Schutz vor einem Unwetter und muss nun eine Strafe bezahlen. Ab wann darf eigentlich gestraft werden?

Maxim Zdziarski
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<b>Fahrschein-Kontrolle</b>
Fahrschein-Kontrolle
(Bild: Wiener Linien)

Die Geschichte einer Wienerin sorgt derzeit für hitzige Debatten. Als Anna P. gemeinsam mit ihren Freund zum Begräbnis ihrer Oma unterwegs war, wurde sie beim Keplerplatz (Favoriten) von einem Unwetter überrascht. Um nicht komplett nass zu werden, suchten sie Schutz in der Unterführung der U-Bahn-Station. Dort wurden sie dann allerdings abgestraft, weil sie keinen gültigen Fahrschein bei sich hatten - "Heute" berichtete.

Nun stellen sich viele die berechtigte Frage: Ab wann dürfen Kontrolleure denn eigentlichen bestrafen? Wiener-Linien-Pressesprecherin Barbara Pertl hat dafür eine einfache Antwort. "Nach den Ticketentwertern, die meist an den sogenannten Spurentrennern angebracht sind, muss bereits ein gültiger Fahrschein vorhanden sein", so Pertl. Andernfalls kann man wegen Schwarzfahrens bzw. des Verstoßes gegen die Beförderungsbedingungen eine Strafe kassieren - und die kostet 105 Euro. 

Häufiger Öffi-Mythos

Dürfen Kontrolleure uns eigentlich aufhalten? Die meisten denken, dass sie es nicht dürfen - doch das ist ein Irrglaube. Kontrolleure haben die Befugnis, einen Fahrgast anzuhalten, wenn er ohne gültigen Fahrschein unterwegs ist. Und zwar so lange, bis die Polizei eintrifft.

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