Politik

Abgeschobener darf wieder nach Österreich

Im Oktober 2018 wurde der Lustenauer Lehrling Qamar Abbas nach Pakistan abgeschoben. Jetzt sagt ein Gericht, dass die Abschiebung rechtswidrig war.

Heute Redaktion
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Riesigen politischen Wirbel hat die Abschiebung von Abbas im Oktober 2018 ausgelöst. Der damals 26-jährige Gastronomielehrling aus Pakistan wurde mit einem negativen Asylbescheid festgenommen, in Schubhaft genommen und abgeschoben. Der Lehrling sei gut in eine Vorarlberger Familie integriert gewesen, erzählte sein Arbeitgeber. Vorarlbergs damaliger ÖGB-Landeschef Norbert Loacker sprach von "Nazi-Methoden" bei der Abschiebung.

Nun hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Wien am Donnerstag festgestellt, dass die Abschiebung des Lehrlings rechtswidrig weil unverhältnismäßig gewesen sei. "Der Verwaltungsgerichtshof weist auf grobe Mängel im Asylverfahren hin, letztlich war es aber eine inhaltliche Entscheidung", so Rechtsanwalt Ludwig Weh zum "ORF".

Arbeitsplatz und Wohnung stehen bereit

Nun kann Abbas trotz Abschiebung voraussichtlich nach Österreich zurückkehren, er habe laut seinen Anwälten auch schon einen Antrag auf Wiedereinreise gestellt beziehungsweise durch sie stellen lassen. Und: Auch einen Arbeitsplatz hat er schon, sein ehemaliger Arbeitgeber will in sofort wieder einstellen, nachdem der Abgeschobene ihm eine Nachricht mit dieser Bitte geschrieben habe. Auch eine Personalwohnung soll er bekommen.

Unklar ist, wie die Regelung des Aufenthaltsrechts nun ausfällt, denn die gesetzeswidrige Abschiebung führe nicht automatisch zu einem Aufenthaltstitel. Aber: Durch eine Gesetzesänderung dürfen Flüchtlinge, die eine Lehre absolvieren, nicht mehr während der Ausbildung abgeschoben werden. Abbas war 2012 illegal nach Österreich eingereist, hatte internationalen Schutz beantragt, aber kein Asyl gewährt bekommen.

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