Das Wiener Derby zwischen der Wiener Austria und dem SK Rapid vom 21. Oktober 2012 hatte ein gerichtliches Nachspiel. Teilweise vermummte Rapid-Anhänger umgingen die Polizeiabsperrungen und stürmten zum Austria-Sektor. Es kam zu einer Massenschlägerei. Nun wurden acht gewaltbereite Fußballfans verurteilt.
Damals waren die Rapid-Anhänger über die Laaber Berg Straße zur Osttribüne vor der Generali Arena gekommen, um auf die Austria-Fans zu treffen. Dabei wurden zahllose Personen verletzt. Friedlich feiernde Fußballfans, Familien mit Kindern, mussten mitansehen, wie eine riesen Schlägerei vor dem Stadion ausbrach. Die Angreifer gingen mit abgebrochenen Werbebanden und Fahnenstangen auf die Fans des Gegners los. Einige Austria-Fans wehrten sich, ehe die überraschte Polizei einschritt.
Nach Auswertung der Videobilder wurde gegen 23 Personen ein Verfahren eingeleitet, das in zwölf Fällen aufgrund nur geringer Beteiligung oder der bisherigen Unbescholtenheit diversionell erledigt wurde. Gegen elf Fußballfans wurde eine Anklage erhoben, weil sie bei Tritten und Faustschlägen gefilmt worden waren oder bereits in andere gewalttätige Übergriffe verwickelt worden waren. Diese elf Personen wurden wegen eines Passus angeklagt, der die Teilnahme an einer Schlägerei in einem Sicherheitsbereich unter Strafe stellt.
Acht Verurteilungen
Acht der elf Angeklagten fassten Geldstrafen von 1.100 bis 1.800 Euro und Freiheitsstrafen zwischen acht Wochen und vier Monaten, die unter Setzung einer Probezeit zur Bewährung ausgesetzt wurden, aus. Es wäre Freiheitsentzug bis zu einem Jahr möglich gewesen. Drei Angeklagten war laut Richterin Nikola Finster keine strafbare Handlung nachzuweisen. Die Richterin ging dabei davon aus, dass die Straftaten nicht in einer Sicherheitszone stattgefunden haben. Sowohl die Frei- als auch die Schuldsprüche sind noch nciht rechtskräftig.