Die deutsche Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) legt bei der geplanten Reform des Arbeitszeitgesetzes eine sanftere Gangart ein als ursprünglich angekündigt.
Aus einem Referentenentwurf geht hervor, dass Tarifparteien künftig anstelle einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbaren sollen. Das Bundesarbeitsministerium will den Acht-Stunden-Tag damit nicht pauschal abschaffen, sondern den Tarifpartnern mehr Spielraum für längere Arbeitstage geben.
Wie NTV unter Berufung auf die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, greift der Entwurf damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf. Die Koalition hatte dort angekündigt, eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu ermöglichen.
Allerdings will das Ministerium diese Öffnung auf tarifgebundene Betriebe beschränken. Das ist bedeutsam, denn im vergangenen Jahr waren 76 Prozent der deutschen Betriebe nicht tarifgebunden. Für diese soll es beim täglichen Arbeitszeitlimit bleiben.
Die Lockerung ist zudem an Bedingungen geknüpft: Besondere Regeln müssen den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sichern. Ohne diese Garantien ist ein Abweichen vom Acht-Stunden-Tag nicht möglich.
Die Debatte über eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes hatte bei den Gewerkschaften scharfe Kritik hervorgerufen. Sie warnen vor längeren Arbeitszeiten. Die Arbeitgeber hingegen fordern eine weitergehende Öffnung des Gesetzes.
Der Entwurf reagiert auch auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber sollen grundsätzlich verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch zu erfassen.
Aus dem Ministerium hieß es, der Entwurf sei noch nicht final abgestimmt. Nach dem geltenden deutschen Arbeitszeitgesetz ist in der Regel eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden bei einer 48-Stunden-Woche die Obergrenze.