Viele Autofahrer kennen das: Man wird in Deutschland geblitzt und hofft, dass die Behörden es nicht rechtzeitig schaffen, den Bußgeldbescheid zu verschicken. Bisher galt dabei die Drei-Monats-Regel. Kam nach drei Monaten kein Schreiben, war der Verkehrsverstoß verjährt.
Das ändert sich jetzt grundlegend. Ab dem 1. Juli 2026 wird die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten von drei auf sechs Monate verdoppelt. Die Behörden haben dann ein halbes Jahr Zeit, um Bußgelder zu verhängen.
Die neue Regelung ist im "5. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes" festgeschrieben, wie "Chip" berichtet. Als Begründung wird die Überlastung vieler Bußgeldbehörden genannt. Viele Verfahren konnten bisher nicht rechtzeitig abgeschlossen werden.
Wichtig zu wissen: Für Verkehrsverstöße bis einschließlich 30. Juni 2026 gilt noch die alte Drei-Monats-Frist. Erst ab dem 1. Juli greift die längere Frist von sechs Monaten.
Die sechs Monate sind dabei keine absolute Obergrenze. Sobald die Behörde aktiv wird – etwa durch den Versand eines Anhörungsbogens –, wird die Verjährung unterbrochen und die Frist beginnt von vorn.
Das bedeutet im Extremfall: Wer am 1. Juli geblitzt wird und kurz vor Weihnachten einen Anhörungsbogen erhält, muss dann nochmals sechs Monate warten. Es kann also fast ein Jahr dauern, bis der endgültige Bußgeldbescheid kommt.
Auch einen verjährten Bescheid darf man nicht ignorieren. Betroffene sollten innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, sonst werden die Strafen rechtskräftig. Der ADAC weist darauf hin, dass die Bearbeitungszeiten je nach Behörde unterschiedlich sind – oft kommt der Bescheid aber schon nach wenigen Wochen.