EU lockert Regeln

Neue Gentechnik im Supermarkt ohne Kennzeichnung

Produkte aus Neuer Gentechnik sollen künftig ohne entsprechenden Hinweis verkauft werden dürfen. Kritiker schlagen Alarm.
Nick Wolfinger
17.06.2026, 19:36
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Das Europaparlament hat am Mittwoch neue Regeln für bestimmte gentechnisch veränderte Pflanzen beschlossen. Künftig sollen Lebensmittel aus sogenannter Neuer Gentechnik (NGT) nicht mehr als "gentechnisch verändert" gekennzeichnet werden müssen. Für Konsumenten fällt damit ein wichtiger Hinweis im Supermarkt weg.

EU: "Chance für die Landwirtschaft"

Befürworter sehen in den neuen Verfahren eine Chance für die Landwirtschaft. Mit Methoden wie der Gen-Schere Crispr-Cas könnten neue Pflanzensorten schneller gezüchtet werden, die etwa Trockenheit besser verkraften, weniger Dünger benötigen oder widerstandsfähiger gegen Krankheiten sind.

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Gegenüberstellung klassische Gentechnik und neue Gentechnik mit Genschere CRISPR/Cas
APA-Images / APA-Grafik

Außerdem argumentieren sie, dass die dabei vorgenommenen Veränderungen auch auf natürlichem Weg oder durch klassische Züchtung entstehen könnten. Europa dürfe bei dieser Zukunftstechnologie nicht den Anschluss an andere Weltregionen verlieren, heißt es von den Unterstützern der Reform.

"Tür und Tor für patentiertes Saatgut"

Kritiker befürchten, dass große Saatgutkonzerne von den neuen Regeln profitieren könnten. „Die Sektkorken bei Bayer und Monsanto knallen heute besonders laut", schreibt etwa der österreichische EU-Abgeordnete Thomas Waitz (Grüne) in einer Aussendung.

Er warnt davor, dass die neue Regelung "Tür und Tor für patentiertes Saatgut" öffnet, "wodurch unsere Lebensmittelproduktion massiv von großen Multinationalen wie Bayer/Monsanto, Corteva und Syngenta abhängig sein wird."

"Schwarzer Tag für die Vielfalt"

„Mit dem heutigen Beschluss wird ein zentrales Versprechen des europäischen Gentechnikrechts aufgegeben: Transparenz für Konsument:innen. Wer künftig sicher sein möchte, Lebensmittel ohne Einsatz von Gentechnik zu kaufen, kann sich weiterhin auf Bio verlassen", schreibt der Verband Bio Austria in einer Aussendung.

Kennzeichnung für "klassische Gentechnik" bleibt

Die Lockerung gilt allerdings nicht für alle gentechnisch veränderten Pflanzen. Für klassische Gentechnik bleiben die bisherigen Regeln bestehen. Das betrifft etwa Pflanzen, bei denen Gene anderer Arten eingebaut wurden.

Auch Produkte aus solchen Pflanzen müssen weiterhin gekennzeichnet werden. Ausgenommen von den Lockerungen sind außerdem Pflanzen, die gezielt gegen bestimmte Unkrautvernichter resistent gemacht wurden.

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