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Nachtragen der Impfung in den E-Impfpass kostet jetzt

Geimpfte sollen in Zukunft alle Impfungen in den elektronischen Impfpass nachtragen können. Ärzte verlangen dafür etwas. Die Krankenkasse ist empört. 

Heute Redaktion
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Wer nachträglich eine Impfung in den E-Impfpass eintragen will, wird derzeit zur Kassa gebeten. Einige Ärzte verlangen zwischen 25 und 45 Euro dafür. 
Wer nachträglich eine Impfung in den E-Impfpass eintragen will, wird derzeit zur Kassa gebeten. Einige Ärzte verlangen zwischen 25 und 45 Euro dafür. 
Christopher Neundorf / dpa / picturedesk.com

Bund, Länder und Sozialversicherung bzw. die ELGA GmbH arbeiten daran, dass man alle Impfungen aus dem analogen in den digitalen Impfpass gratis übertragen lassen kann. Der Dachverband der Sozialversicherungsträger hat gegenüber "Heute" bestätigt, dass diese neue Funktion ab November kommen soll. Doch die Realität schaut derzeit anders aus.

Denn einige Ärzte können aber jetzt schon Nachtragungen im elektronischen Impfpass machen. Ihre Arzt-Software Lösungen ermöglichen das. Sie verrechnen das als Privatleistung und verlangen für die Nachtragung im E-Impfpass zwischen 25 Euro (für ein bis zwei Nachtragungen) und 45 Euro (alle Nachtragungen inklusive ausführliche Beratung). Edgar Wutscher ist Bundesobmann der "Bundessektion Ärzte für Allgemeinmedizin" in der Ärztekammer (ÖÄK). Er erklärt, dass der jeweilige Arzt bei jeder Nachtragung Verantwortung trägt. 

Die Kosten für das Nachtragen in den E-Impfpass
-- ein bis zwei Nachtragungen: 25 Euro
-- mehr als zwei Nachtragungen: 35 Euro
-- alle Nachtragungen inkl. Impfberatung: 45 Euro

"Ärzte dürfen kein Geschäftsmodell daraus machen"

Andreas Huss ist Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Er kritisiert das Vorgehen einiger Ärzte in den Oberösterreichischen Nachrichten: "Die Ärzte dürfen daraus kein Geschäftsmodell machen, der E-Impfpass ist Eigentum von Bund, Ländern und Sozialversicherung."

Huss will, dass die Nachtragung in Zukunft von vielen Institutionen erfolgen kann. Aus seiner Sicht muss das kein Arzt machen. Er findet, dass die Nachtragung in den Außenstellen der Sozialversicherung, in Apotheken, Bezirkshauptmannschaften, und mehr gemacht werden soll. "Das muss kein Arzt machen, es reicht eine geschulte Person", so Huss.