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Ärger in Wien! Sind bezahlte App-Parkscheine ungültig?

Die Parkschein-Teuerungen bringen Nutzer der Handyparken-App aus der Fassung. Der Anbieter rechnet den Autofahrern nämlich die bezahlte Zeit weg.

Maxim Zdziarski
Die angezeigte Parkdauer sorgt für Verwirrung.
Die angezeigte Parkdauer sorgt für Verwirrung.
Picturedesk / Heute

Unzählige Wiener Autofahrer staunten im Jänner, als ihre Handyparken-App plötzlich eigenartige Minutenangaben anzeigte. Seit 1. Jänner wurden nämlich die Parkscheine um 14 Prozent erhöht – macht in Summe also 15 Cent pro halbe Stunde aus. Papierparkscheine, die noch mit den alten und günstigeren Tarifen gekauft wurden, können jedenfalls noch sechs Monate lang verwendet werden. Die Deadline ist am 30. Juni 2023.

Da sich allerdings tausende Autofahrer bereits entschieden haben ihre Parkscheine digital einzulösen, nutzen sie die Handyparken-App auf ihren Smartphones. Dabei wird ein bestimmtes Guthaben aufgeladen und im Falle einer Buchung einfach abgezogen. Wie auch bei der analogen Papierform sind 15 Minuten gratis – ab 30 Minuten kostet das Parken in Wien dann 1,25 Euro. 

Unzählige Autofahrer wunderten sich nach dem Neujahr zurecht, warum in der App nun plötzlich unter dem Guthaben eigenartige Zeitangaben angezeigt wurden. Während zu Silvester bei einem Stand von 3,30 Euro noch 1,5 Stunden Parkdauer aufschienen, war es zu Neujahr nur noch 1 Stunde und 19 Minuten. Die Verwirrung unter den Autofahrern war perfekt. "Wie soll ich die 19 Minuten jetzt verbrauchen, für die ich eigentlich bezahlt habe", ärgert sich ein Wiener im "Heute"-Talk. 

Guthaben geht nicht verloren

Tatsächlich verfällt das Guthaben allerdings nicht. Wie eine Sprecherin der MA 6 (Rechnungen und Abgaben) gegenüber "Heute" erklärt, wird zum Zeitpunkt des Aufladens kein Parkschein gekauft, sondern lediglich ein Guthaben eingezahlt. Die Zeitangabe in der App gilt lediglich zur besseren Übersicht für den Nutzer.

"Kommt es zur Erhöhung der Abgabe, erfolgt daher eine angepasste Darstellung des Guthabens in Stunden und Minuten aufgrund der neuen Tarifhöhe. Es kommt jedenfalls zu keinem Verfall des Guthabens", heißt es seitens der MA 6. 

Beim Aufladen des Guthabens wird der Betrag verringert.
Beim Aufladen des Guthabens wird der Betrag verringert.
Heute

Falls sich jetzt aufgrund der Tariferhöhung nun ein Guthaben ergibt, welches de facto nicht verparkt werden kann, so wird bei der nächsten Aufladung der Betrag derart vermindert, sodass wieder ein parkbares Guthaben entsteht. "Selbstverständlich wird auch nur dieser verminderte Betrag verrechnet", versichert man abschließend. 

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